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Seca 763 - Entsorgung des Gerätes; Gewährleistung

Seca 763
76 pages
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Modell 763 15
11. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Sollte das Gerät nicht mehr benutzt werden können, gibt Ihnen der zuständige Müllbe-
seitigungsverband gern Auskunft über notwendige Maßnahmen zur fachgerechten
Entsorgung.
12. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabri-
kationsfehler zurückzuführen sind, gilt
eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab
Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie
z.B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus
etc., sind hiervon ausgenommen. Män-
gel, die unter die Gewährleistung fallen,
werden für den Kunden gegen Vorlage
der Kaufquittung kostenlos behoben.
Weitere Ansprüche können nicht berück-
sichtigt werden. Kosten für Hin- und
Rücktransporte gehen zu Lasten des
Kunden, wenn sich das Gerät an einem
anderen Ort als dem Sitz des Kunden be-
findet. Bei Transportschäden können
Gewährleistungsansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn für Transporte
die komplette Originalverpackung ver-
wendet und die Ware darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert
und befestigt wurde. Bewahren Sie da-
her alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca
autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im
Gewährleistungsfall direkt an den Ver-
käufer des jeweiligen Landes zu wenden.

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