SBF 5.0 A1
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Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltver-
träglichen und entsorgungstechnischen Gesichts-
punkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien
gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschie-
denen Verpackungsmaterialien und trennen Sie
diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier
und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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