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Speck pumpen V 155 - Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheitshinweise für den Betreiber; Bediener; Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten

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BETRIEBSANLEITUNG
4
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Pumpe zur Folge haben.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
führt zum Verlust jeglicher Mängelansprüche
einschließlich der Schadensersatzansprüche.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung
beispielsweise folgende Gefährdungen nach
sich ziehen:
Versagen wichtiger Funktionen der
Pumpe/Anlage.
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung.
Gefährdung von Personen durch
elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen.
Gefährdung der Umwelt durch Leckage
von gefährlichen Stoffen.
2.4
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden nationa-
len Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Si-
cherheitsvorschriften des Betreibers sind zu
beachten.
2.5
Sicherheitshinweise für den
Betreiber / Bediener
Führen heiße oder kalte Pumpenteile zu
Gefahren, müssen diese Teile gegen
Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende
Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Be-
trieb befindlicher Pumpe nicht entfernt
werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung)
gefährlicher Güter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass
keine Gefährdung für Personen und die
Umwelt entsteht. Gesetzliche
Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
Gefährdungen durch elektrische Energie
sind auszuschließen Nationale
Bestimmungen sind zu beachten.
(Einzelheiten hierzu siehe z.B. in den Vor-
schriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
2.6
Sicherheitshinweise für
Wartungs-, Inspektions- und
Montagearbeiten.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass
alle Wartungs- lnspektions- und
Montagearbeiten von autorisiertem und
qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden das sich durch eingehendes
Studium der BA ausreichend informiert
hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe
nur im Stillstand durchzuführen. Die in der
BA beschriebene Vorgehensweise zur
Stillsetzung der Pumpe muss unbedingt
eingehalten werden.
Pumpenaggregate, die
gesundheitsgefährdende Medien fördern,
müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen wieder angebracht
bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im
Abschnitt „Inbetriebnahme“ aufgeführten
Punkte zu beachten.
2.7
Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Pumpe sind
nur nach Absprache mit dem Hersteller
zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller
autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile ohne
Zustimmung des Herstellers führt zum
Ausschluss von Mängelansprüchen
einschließlich Schadensersatzansprüchen.
2.8
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpe
ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
entsprechend Abschnitt 1.1 der BA
gewährleistet. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für die hieraus
resultierenden Schäden haftet die Firma Speck
Pumpen nicht. Das Risiko trägt allein der
Betreiber der Pumpe. Bei Nichtbeachtung
erlöschen jegliche Mängel-
ansprüche einschließlich der
Schadenersatzansprüche.
Die gelieferte Pumpe ist nach dem neuesten
Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Normen (EN 292)
gebaut.

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