FINE CYCLO Betriebsanleitung
FC_D_01_05 Nr. 991051 Ausgabe: 01/05 Seite 13
12. F3C-A Einbausatz mit Gehäuse und Abtriebswelle
12.1 F3C-A Montageanleitung
Die Abtriebswelle ist an der anzutreibenden Welle der Maschine zu befestigen. Die
Befestigungsschrauben sind entsprechend den Angaben auf Tabelle 1 anzuziehen. Für den Anbau des
Motors an den antriebsseitigen Flansch ist ein Adapter erforderlich.
Bei Standardeinbauten mit Hohlwelle und Paßfedernut ist auf die Motorwelle MoS
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-Paste oder Spray
(z. B. Molykote) aufzutragen. Bei Ausführungen mit antriebsseitigem Klemmring müssen die
Verbindungsstellen öl- und fettfrei sein. Siehe auch 6.5.
Tab. 1
12.3 F3C-A Schraubenanzugsmoment und zulässige Drehmomente
Das zulässige übertragbare Drehmoment (siehe Tab.1) wird auch durch Schrauben begrenzt. Anzahl,
Größe und Anzugsmoment der Schrauben zur Befestigung des abtriebsseitigen Flansches und des
Gehäuses finden Sie in Tab. 1.
12.2 F3C-A Lackierung
Die Einbausätze F3C-A werden mit einer Zweikomponentenlackierung auf Polyurethanbasis nach RAL
9005 (tief-schwarz) ausgeliefert.
Die FINE CYCLO Getriebe-Einbausätze der Type FC3-A werden einbaufertig ausgeliefert.
Jeder Einbausatz wird vor dem Probelauf mit Fett gefüllt und verläßt das Werk mit ausreichender
Fettfüllung und ist somit betriebsbereit und für jede beliebige Einbaulage geeignet.
Die Sicherheitshinweise für den Einbau von Punkt 6 bis 7 sind unbedingt zu beachten.
Nichtbeachtung kann zu Verletzungen, Maschinenschäden sowie Verlust der Gewährleistung führen!
Die FINE CYCLO Getriebe-Einbausätze F3C-A sind lebensdauerfettgeschmiert und für jede Einbaulage
geeignet. Als Standardfett wird ESSO UNIREX N2 verwendet.
Durch eine Inspektion und Neufettung im Werk nach 5 Jahren kann die Lebensdauer der Fine Cyclo
Getriebe-Einbausätze verlängert werden.
12.4 F3C-A Schmierung und Wartung
12.5 F3C-A Einsatz im EX-Bereich
Die Getriebe der Baureihe F3C-A erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 94/9EG, wenn die Einbauto-
leranzen und Vorschriften zur Befestigung (Tab. 1), sowie die Sicherheitsmaßnahmen wie unter Punkt
6.6, 6.7 und 7. beschrieben, eingehalten werden.