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2.1  Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses magnetostriktive Positionsmesssystem BTL eignet 
sich entsprechend der Kennzeichnung als elektrisches 
Betriebsmittel zur Verwendung in gas- und staubexplosi-
onsgefährdeten Bereichen. Das BTL bildet in einer 
Maschine oder Anlage zusammen mit einer Steuerung 
oder Auswerteeinheit ein Wegmesssystem und darf nur für 
diese Aufgabe eingesetzt werden.
Der Errichter der Maschine oder Anlage hat die Verantwor-
tung, zur Auswahl des elektrischen Betriebsmittels die 
Eignung der Kennzeichnung für den beabsichtigten Ein-
satzbereich zu bewerten. Zur Errichtung sind die Angaben 
der Betriebsanleitung und andere geltende Sicherheitsvor-
schriften und Bestimmungen zu beachten.
Der Betreiber der Maschine oder Anlage muss sicherstel-
len, dass das BTL innerhalb den zulässigen Betriebsbedin-
gungen entsprechend den Angaben dieser Betriebsanlei-
tung, den geltenden Sicherheitsvorschriften und anderen 
Bestimmungen betrieben wird.
Unbefugter Eingriff, unzulässige Verwendung oder Betrieb 
außerhalb der zulässigen Betriebsbedingungen führen zum 
Verlust von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.
2.2  Vernünftigerweise vorhersehbare 
Fehlanwendung
Das BTL ist nicht zur Verwendung an Standorten zugelas-
sen, die unter den nordamerikanischen Richtlinien als Zone 
0 klassifiziert sind.
2.3  Sicherheitsmaßnahmen
Der Errichter und Betreiber muss wirksame Maßnahmen 
treffen, dass bei einer Fehlfunktion des BTL keine Gefahren 
für Personen und Sachen entstehen können. Hierzu 
gehören die Installation zusätzlicher Sicherheitsgrenzschal-
ter und Notfallabschalter und die Einhaltung der zulässigen 
Umgebungsbedingungen. Falls Anzeichen von Beschädi-
gungen oder Fehlfunktionen erkennbar sind, ist das BTL 
sofort außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte 
Benutzung zu sichern.
Sowohl bei ordnungsgemäßem Betrieb als auch bei 
Fehlerzuständen verbleiben trotz korrektem Explosions-
schutz gewisse Restrisiken, die Gefahren für Personen und 
Anlagen hervorrufen können.
2.4  Zulassungen, Normen und Konformität
Mit dem CE-Zeichen bestätigen wir, dass 
unsere Produkte den Anforderungen der 
aktuellen EMV- sowie ATEX-Richtlinie 
entsprechen.
Nähere Informationen zu Richtlinien, Zulas-
sungen und Normen finden Sie unter 
www.balluff.com auf der Produktseite.
Das BTL erfüllt die Anforderungen der folgenden Produkt-
norm:
–  EN61326-2-3 (Störfestigkeit und Emission)
Emissionsprüfungen:
–  Funkstörstrahlung  
EN55011
Störfestigkeitsprüfungen:
–  Statische Elektrizität (ESD) 
EN61000-4-2
Schärfegrad 3
–  Elektromagnetische Felder (RFI) 
EN61000-4-3
Schärfegrad 3
–  Schnelle transiente Störimpulse 
(Burst)  
EN61000-4-4
Schärfegrad 3
–  Stoßspannungen (Surge) 
EN61000-4-5
Schärfegrad 2
–  Leitungsgeführte Störgrößen, 
induziert durch hochfrequente 
Felder  
EN61000-4-6
Schärfegrad 3
–  Magnetfelder  
EN61000-4-8
Schärfegrad 4
Das BTL mit der Kennzeichnung 
 II 1/2 GD Ex db IIC T6/T5 Ga/Gb Ta–50…+70°C (T6) 
–50…+80°C (T5) für Gase und 
 II 1/2 GD Ex ta IIIC T85°C/T100°C Da IP68 Ta 
–50°C…+70°C (T85) –50…80°C (T100) für brennbare 
Stäube erfüllt die Anforderungen an elektrische Betriebs-
mittel für explosionsgefährdete Bereiche entsprechend den 
Normen:
–  EN 60079-0: Allgemeine Anforderungen
–  EN 60079-1: Zündschutzart „d“
–  EN 60079-26: Betriebsmittel mit Geräteschutzniveau 
(EPL) Ga
–  EN 60079-31: Zündschutzart „t“
Die Übereinstimmung wird durch die EG-Baumusterprüf-
bescheinigung SIRA 11 ATEX 1104X und eine CE-Konfor-
mitätserklärung nachgewiesen.
Das BTL ist mit dem Zertifikat 
IECExSIR11.0048X bescheinigt.
Die aktuelle Ausgabe finden Sie unter 
www.iecex.com
Class I Zone 1 A Ex db IIC T* Ga/Gb  
T6 Ta –50…70°C, T5 Ta –50…80°C
Class I Zone 1 Ex db IIC T* Gb T6 Ta 
–50…70°C, T5 Ta –50…80°C
Class I, Division 1, Groups A,B,C,D
Class II, Division 1, Groups E,F,G; 
Class III T6 Ta –50°…70°C, T5 Ta 
–50…80°C Type 4X/6P; IP68
2411253
C              US
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Sicherheitshinweise EX
BTL7-A/C/E/G5_ _-M_ _ _ _-J-DEXC-TA12
Magnetostriktives Positionsmesssystem – Bauform Stab
Zündschutzart „db“und „ta“
Druckfeste Kapselung