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Für Auswahl, Errichtung und Betrieb sind die geltenden 
Sicherheitsvorschriften und Normanforderungen zu beach-
ten, wie:
–  Anforderungen zur Arbeitssicherheit
–  Anforderungen zum Explosionsschutz
–  Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten 
Bereichen (EN 60079-14)
–  Prüfung und Wartung dieser Einrichtung sind durch 
entsprechend geschultes Personal in Übereinstimmung 
mit EN 60079-17 durchzuführen.
–  Eine Reparatur dieser Einrichtung ist durch entspre-
chend geschultes Personal in Übereinstimmung mit 
EN 60079-19 durchzuführen.
–  Komponenten, die in diese Einrichtung eingebaut oder 
als Ersatzteile für diese Einrichtung verwendet werden 
sollen, sind ausschließlich durch entsprechend 
geschultes Personal in Übereinstimmung mit der 
Dokumentation des Herstellers einzubauen.
–  Zündschutzart „d“, druckfeste Kapselung
–  Spezielle Anforderungen an Betriebsmittel der Geräte-
gruppe II, Kategorie 1G
–  besondere Bedingungen für sichere Verwendung (X)
Nähere Informationen zu Richtlinien, Zulassun-
gen und Normen sind in der Konformitätserklä-
rung aufgeführt.
2.5  Einsatz und Prüfung
2.5.1  Gerätekategorie und Eignung
Das 
BTL
 ist als elektrisches Betriebsmittel in die Geräte-
gruppe II eingeteilt, d. h. für alle explosionsgefährdeten 
Bereiche außer schlagwettergefährdete Grubenbaue. Es 
kann entsprechend den folgenden Beschreibungen in 
gas- oder in staubexplosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden.
Gasexplosionsschutz
Die Gerätekategorie II1/2G umfasst Geräte, die konstruk-
tiv so gestaltet sind, dass sie selbst bei häufigen Gerä-
testörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu 
erwarten sind, das erforderliche Maß an Sicherheit 
gewährleisten. Geräte dieser Kategorie können in Zone0 
(Messstrecke) bzw. 1 (Elektronikkopf) eingesetzt werden. 
Zone0 ist ein Bereich, in dem die gefährliche explosionsfä-
hige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren 
Gasen oder Dämpfen oder Nebeln ständig oder häufig 
vorhanden ist. Zone1 ist ein Bereich, in dem sich bei 
Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfä-
hige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren 
Gasen oder Dämpfen bilden kann. Der Betreiber ist für die 
ordnungsgemäße Zonentrennung verantwortlich.
Durch die Zündschutzart„d“ wird sichergestellt, dass das 
Gehäuse durch die druckfeste Kapselung bei der Explo-
sion eines explosionsfähigen Gemisches im Inneren deren 
Druck aushält und eine Übertragung der Explosion auf die 
das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre 
verhindert wird.
Die GasgruppeIIC zeigt, dass das 
BTL
 bei allen Gasen 
entsprechend der Temperaturklasse eingesetzt werden 
kann.
Mit der TemperaturklasseT6/T5 bei einer Umgebungstem-
peratur von 70°C/80°C wird gekennzeichnet, dass die 
äußere Oberflächentemperatur des 
BTL
 auch bei ungüns-
tigsten zulässigen Betriebsbedingungen unter 85°C liegt. 
Dadurch kann eine explosionsfähige Gas-Atmosphäre mit 
einer Zündtemperatur über 85°C nicht entzündet werden.
Ga/Gb kennzeichnet das Schutzniveau(EPL) für Geräteka-
tegorie 1/2G.
Staubexplosionsschutz
Die Zündschutzart „t“ zeigt, dass das elektrische Betriebs-
mittel durch das Gehäuse gegen Staubeintritt geschützt ist 
und eine Maßnahme zur Begrenzung der Oberflächentem-
peratur (85°C) aufweist.
Die Staubgruppe IIIC umfasst die mögliche Verwendung in 
allen Bereichen mit explosionsfähiger Staubatmosphäre, 
sowohl mit leitfähigen und nicht leitfähigen Stäuben, als 
auch mit brennbaren Flusen.
Da kennzeichnet das Schutzniveau (EPL) für Gerätekate-
gorie 1D.
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  Sicherheitshinweise EX (Fortsetzung)
BTL7-A/C/E/G5_ _-M_ _ _ _-J-DEXC-TA12
Magnetostriktives Positionsmesssystem – Bauform Stab
Zündschutzart „db“ und „ta“
Druckfeste Kapselung