Einbau der Pumpe
Im Lieferumfang befindet sich immer eine passende Pumpe (siehe
Ä
Kapitel 10 „Ersatzteile und Zubehör“ auf Seite 39). Sollte diese bereits
verwendet worden sein, empfehlen wir dringend, mindestens eine Pumpe
zu bevorraten um bei anstehenden Wartungsarbeiten immer eine
Ersatzpumpe vorliegen zu haben. Passende Pumpen können Sie als
Ersatzteil bestellen (
Ä
Kapitel 10 „Ersatzteile und Zubehör“ auf Seite 39)
Abb. 7: Pumpe wieder einbauen
1. Neue Pumpe (Pos. 1) mit dem aktuellen Tagesdatum beschriften, einsetzen und
dabei entgegen dem Uhrzeigersinn drehen (Pos. 2), bis sie einrastet.
2. 500 bzw. 1000 ml Variante:
Das längere Ende des Silikonschlauchs (Pos. 3), der aus der Pumpe kommt
(Saugseite), in die Flasche einführen, das kürzere Ende (Druckseite) mit
aufgesteckter Düse an der Spitze der Sensor-T
rägerplatte (Pos. 4) einklinken.
5 bzw
. 20 l Variante:
Das längere Ende des Silikonschlauchs (Pos. 3), der aus der Pumpe kommt
(Saugseite), über den Schlauchverbinder stülpen und so mit dem Schlauch, der in
den Kanister führt, verbinden. Das kürzere Ende (Druckseite) mit aufgesteckter Düse
an der Spitze der Sensor-Trägerplatte (Pos. 4) einklinken.
HINWEIS!
Hinweis zum Schlauchverbinder
Bitte achten Sie darauf, dass die Schlauchenden jeweils mindestens
12 mm über den Schlauchverbinder gezogen sind, um ein Lösen der
Schlauchverbindung (z. B. durch Transporterschütterungen oder
Pumpenbewegungen) zu vermeiden!
Schlauchlänge der Ersatzpumpe bei 5 und 20 l V
ariante
Bitte beachten Sie, dass bei nachbestellten Ersatzpumpen die Länge
des saugseitigen Pumpenschlauches ggf. angepasst werden muss,
bevor er über den Schlauchverbinder geschoben wird.
3. Bei richtigem Aufsetzen lässt sich die Düse ohne Kraftaufwand wiedereinsetzen.
4. Schlüssel abnehmen und Spender schließen.
5. Spender betätigen, bis das verwendete Medium aus der Düse austritt.
Sollte dies nicht funktionieren, benutzen Sie die Hinweise unter
Ä
Kapitel 8 „Beschreibung und Behebung von Störungen“
auf Seite 30.
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Spender ist betriebsbereit!
Wartung
34MAN048961, Rev. 2-09.2020