SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Butanon
Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in
Konzentrationen von 0.1 % oder höher, die entweder als
persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr
persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche
Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den
Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der
Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine
Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten
Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer
anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks
Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder
verwenden. Entsorgung nur in Übereinstimmung mit lokalen,
landes, und bundes Vorschriften.
Anleitung für die
Abfallschlüssel Zuordnung
Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten. Wenn dieses
Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte
Anwender dies überprüfen und dem am besten geeigneten
Europäischen Abfallkatalog -Code zuordnen. Es liegt in der
Verantwortung des Abfallerzeugers , die Toxizität und die
physikalischen Eigenschaften des Materials zu bestimmen, um die
richtigen Abfallart zu identifizieren und die Entsorgungsmethoden
unter Einhaltung der geltenden europäischen (EU-Richtlinie
2008/98 / EG) und lokalen Vorschriften zu bestimmen
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT