Außerdem ist betreiberseitig:
n die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur V
erfügung zu stellen.
n die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
n bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
n die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig laut ASR 7/3 herzustellen.
n sicherzustellen, dass bei der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber
selbst durchgeführt werden, örtliche Vorschriften beachtet werden.
2.9 Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
HINWEIS!
Sachschäden durch V
erwendung von falschem Werkzeug!
Durch Verwendung von falschem Werkzeug bei Montage, Wartung oder
Störungsbeseitigung können Sachschäden entstehen.
Nur bestimmungsgemäßes Werkzeug verwenden.
GEFAHR!
Durch unfachmännisch durchgeführte Installations-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten können Schäden und V
erletzungen auftreten.
– Alle Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von
autorisiertem und geschultem Fachpersonal nach den geltenden örtlichen
Vorschriften ausgeführt werden.
– Sicherheitsbestimmungen und vorgeschriebene Schutzkleidung im
Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Hinweise im Produktdatenblatt
des verwendeten Dosiermediums sind einzuhalten.
– Vor Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten die Zufuhr des
Dosiermediums trennen und das System reinigen.
HINWEIS!
Bei W
artungsarbeiten und Reparaturen dürfen nur Original-Ersatzteile
verwendet werden.
Sicherheit
21 417102233 Rev. 3-03.2019