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Personen- oder Sachschaden durch nicht komplett montierten Fahrradträger
• Das Fahren mit nicht vollständig zusammengebauten Fahrradträgern kann zu Unfällen führen.
• Die beweglichen Teile des Fahrradträgers stellen im nicht fertig montierten Zustand eine Gefahrenquelle dar.
• Montieren Sie den Fahrradträger vollständig vor Fahrtantritt.
Personen- oder Sachschaden durch überstehende Teile
• Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers stehende Teile können während der Fahrt Personen- oder Sachschäden verursachen.
• Montieren Sie nur Teile, die nicht über den Rand des Fahrzeugs herausragen.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen
• Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann zu
schweren Unfällen führen.
• Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
Sachschaden durch önende Heckklappe
• Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger schlagen und beschädigt werden.
• Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen.
• Nehmen Sie den Fahrradträger vor dem Önen der Heckklappe ab.
Sachschaden durch heiße Auspugase
Es können Schäden am Träger oder dem Fahrrad entstehen, wenn die Auspumündung direkt daran grenzt.
• Benutzen Sie ggf. eine Auspublende.
Personen- oder Sachschaden durch beschädigten Fahrradträger
Beschädigungen des Trägers z. B. verbogene Teile, Risse oder Kratzer, schließen die sichere Funktion des Trägers aus.
• Montieren Sie den Fahrradträger nicht, wenn Beschädigungen vorhanden sind.
• Gehen Sie wie im Kapitel Wartung beschrieben vor.
Personen- oder Sachschaden durch Verlust des Fahrradträgers während der Fahrt
Eine unsaubere oder schadhafte Verbindung zwischen Fahrradträger und Anhängerkupplung kann zum Lösen des Fahrradträgers führen.
• Tauschen Sie eine schadhafte Anhängerkupplung aus.
• Säubern Sie die Anhängerkupplung von Dreck, Staub und Fett.
Personen- oder Sachschaden durch Verlust von Fahrradteilen während der Fahrt
Es können Schäden durch verlierbare Teile entstehen, wenn diese sich während der Fahrt vom Fahrrad lösen.
• Nehmen Sie alle verlierbaren Teile wie Luftpumpen, Akkus von E-Bikes, Batterieleuchten, Navigationsgeräte, Fahrradcomputer, Werkzeugtaschen oder Körbe
vor der Fahrt ab.
Personen- oder Sachschaden durch erhöhte Windlast
Der Fahrradträger und die Anhängerkupplung können durch eine zu hohe Windlast beschädigt werden.
• Entfernen Sie vor Fahrtantritt alle Packtaschen vom Fahrrad.
• Verwenden Sie keine Schutzhüllen für das Fahrrad während der Fahrt.
• Führen Sie keine Leerfahrten mit dem Fahrradträger durch. Verstauen Sie ihn im Koerraum Ihres Fahrzeugs. Dies vermeidet einen erhöhten Kraftstover-
brauch und schont den Fahrradträger.
• Der Fahrzeugführer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Ladung und die Ladungssicherung vorschriftsmäßig sind.
Die Allgemeine Betriebsgenehmigung muss bei angebautem Träger immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren des Fahrrads
• Das Fahren ohne Sicherheitsgurte kann zu Unfällen führen.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Sicherheitsgurtes um die Fahrräder und den U-Bügel des Trägers.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz der beiden Gurte um das Vorderrad und den Gurt um das Hinterrad der Fahrräder.
• Spannen Sie die Gurte ggf. nach.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt, ob die verwendeten Gurte unbeschädigt und unverschlossen sind.
• Beschädigte oder verschlissene Gurte müssen vor Fahrtantritt gegen unbeschädigte Gurte ausgetauscht werden. Es dürfen nur Gurte verwendet werden, die
von der EAL GmbH dafür zugelassen sind.