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Das GEMÜ-Ventil ist vom Betreiber
bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Alle
Angaben dieser Betriebsanleitung in Hin-
sicht auf alle Arbeiten am Ventil beachten
und anwenden. Bei Nichtbeachten dieser
Angaben erlischt der Garantieanspruch
des Betreibers sowie die gesetzliche
Haftung des Herstellers. Außerdem führt
dies ggf. zum Verlust jeglicher Schadens-
ersatzansprüche.
Der Hersteller übernimmt für dieses Ventil
keine Verantwortung, wenn diese Sicher-
heitshinweise nicht beachtet werden.
Die in dieser Betriebsanleitung genannten
Verordnungen, Normen und Richtlinien gel-
ten nur für Deutschland. Bei Einsatz des
GEMÜ-Ventils in anderen Ländern sind die
dort geltenden nationalen Regeln zu beach-
ten. Wenn es sich um harmonisierte euro-
päische Normen, Standards und Richtlinien
handelt, gelten diese im EG-Binnenmarkt.
Für den Betreiber gelten zusätzlich soweit
vorhanden die nationalen Vorschriften.
Beschreibungen und Instruktionen in dieser
Betriebsanleitung beziehen sich auf Stan-
dardausführungen.
Die Sicherheitshinweise berücksichtigen
nicht:
- Zufälligkeiten und Ereignisse, die bei
Montage, Betrieb und Wartung auftreten
können.
- Die ortsbezogenen Sicherheitsbestim-
mungen, für deren Einhaltung - auch
seitens des hinzugezogenen Montage-
personals - der Betreiber verantwortlich ist.
1.3 Vorbereitung für alle
Arbeiten
1. Geeignete Schutzausrüstung anlegen.
2. Anlage (bzw.Anlagenteil) absperren.
3. Gegen unbefugtes Wiedereinschalten
sichern.
4. Anlage (bzw. Anlagenteil) vollständig
entleeren und abkühlen lassen bis Ver-
dampfungstemperatur des Mediums
unterschritten ist und Verbrühungen aus-
geschlossen sind.
5. Anlage (bzw. Anlagenteil) fachgerecht
dekontaminieren, spülen und belüften.
WICHTIG
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte
an die nächstgelegene GEMÜ-Verkaufs-
niederlassung. (www.gemue.de)
1.4 Sicherheitshinweise
Die in diesen Sicherheitshinweisen aufge-
führten Punkte, die bestehenden nationalen
und europäischen Vorschriften zur Unfall-
verhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betreibers beachten.