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Hanseatic V18C01A-80 - Entsorgung

Hanseatic V18C01A-80
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ServiceSeite DE-32
Entsorgung
Elektro-Altgeräte
umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte enthalten
Schadstoffe und
wertvolle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist
deshalb gesetzlich ver-
pflichtet, Elektro-Altgeräte an ei-
ner zugelassenen Sammel- oder
Rücknahmestelle abzugeben.
Dadurch werden sie einer um-
welt- und ressourcenschonenden
Verwertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kos-
tenlos beim lokalen Wertstoff-/
Recyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu
diesem Thema wenden Sie sich
direkt an Ihren Händler.
Daten löschen nicht
vergessen!
Jeder Verbraucher ist, falls er-
forderlich, für das Löschen von
personenbezogenen Daten aus
Elektro- bzw. Elektronikgeräten
selbst verantwortlich.
Batterien und Akkus,
Lampen und Leuchtmittel
Falls erforderlich, müssen
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die
nicht vom Elektroaltgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen/
Leuchtmittel, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen
werden können, vor der Abgabe
aus den Geräten entfernt und ge-
trennt entsorgt werden.
Das nebenstehende
Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus
nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe*)
enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/
ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben, damit sie einer um-
weltschonenden Entsorgung so-
wie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie Kobalt,
Nickel oder Kupfer zugeführt wer-
den können.
Die Rückgabe von Batterien und
Akkus ist unentgeltlich.

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