Honeywell
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1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Verantwortung für den Einsatz des Messgerätes hinsichtlich
Eignung, bestimmungsgemäßer Verwendung und Korrosions-
beständigkeit der verwendeten Werkstoffe gegenüber dem
Messstoff liegt allein beim Betreiber.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßem
oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen.
1.2 Zulassungen und Zertifizierung
Kennzeichnung / Konformitätserklärung*
Der Hersteller bescheinigt die Konformität in der
Konformitätserklärung und durch das Anbringen des
Kennzeichens.
Dieses Messgerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
der entsprechenden EU-Richtlinien.
Umfassende Informationen über die angewendeten
Richtlinien und -Normen sowie die anerkannten
Zertifizierungen sind in der Konformitätserklärung.
Die Konformitätserklärung ist im Lieferumfang enthalten
oder kann online unter www.docuthek.com
heruntergeladen werden.
Weitere Zulassungen und Richtlinien, siehe
Kapitel 8. Zulassungen und Anhang A – Standards
ATEX/UK-EX
GEFAHR!
Der Industrie-Balgengaszähler ist geeignet für den Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 oder Zone 2/0
und nach folgenden Bescheinigungen zugelassen:
II 2G Ex h IIC T4 Gb
8000310656 (ATEX-Zone 1) TÜV NORD CERT GmbH
TÜV 13 ATEX 122235 X (ATEX-Zone 2/0) TÜV NORD CERT GmbH
EMA21UKEX0024 (UK-EX) Element Materials Technology
* Es gilt die Kennzeichnung auf dem Gerät.