Honeywell
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Anlage in Betrieb nehmen
Befüllen Sie die Anlage langsam bis zum Erreichen des Betriebsdrucks.
Der Druckanstieg darf 15 mbar/s nicht überschreiten.
Überschreiten Sie den Messbereich und den max. Betriebsdruck auch
nicht kurzzeitig!
Leitungsprüfungen mit Drücken über dem maximalen Betriebsdruck des
Gaszählers sind ohne Gaszähler durchzuführen.
Führen Sie eine Dichtheitsprüfung durch!
Für die sichere Funktion des Zählers einschließlich seiner
Zusatzeinrichtungen ist das Einhalten der auf dem Typenschild
angegebenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen eine zwingende
Voraussetzung.
Eine Nacheichung erfolgt entsprechend den nationalen Richtlinien.
Wartung:
Elster-Industriebalgengaszähler sind wartungsfrei.
Für Zähler mit elektronischen Zählwerken (BK-G...E...) sind
gegebenenfalls Batteriewechsel erforderlich; siehe Betriebsanleitung für
das entsprechende elektronische Zählwerk.
Wegen Explosionsgefahr durch elektrostatische Entladung darf die
Kunststoffhaube des Zählwerks niemals mit einem trockenen Tuch gereinigt
werden! Ein ausreichend angefeuchtetes Tuch kann zur Reinigung
verwendet werden.
Die mit <CE> bzw. <UKCA> und <Ex> gekennzeichneten Balgengaszähler
(siehe Aufkleber in der Nähe des Zählwerks) sind für den Betrieb in einem
explosionsgefährdeten Bereich geeignet.
WARNUNG!
Der mit <Ex> gekennzeichnete Gaszähler muss bei der Installation
in einem explosionsgefährdeten Bereich in den
Potenzialausgleich mit einbezogen werden, z. B. durch Anschluss
an eine geerdete Rohrleitung.
Der Einbau muss entsprechend EN
60079-14 erfolgen.
Der mit <Ex> gekennzeichnete Gaszähler muss vor herabfallenden
Teilen geschützt werden.
Unsachgemäße Montage, Druckprüfungen, Veränderungen oder
falsche Bedienung können Personen- und Sachschäden
verursachen. Bei beschädigter oder entfernter Plombe ist der
Gaszähler nicht mehr für die gesetzliche Messung zugelassen.