Sicherheit
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2 Sicherheit
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Fettabscheideanlage ist ausschließlich dafür vorgesehen das Abwasser von Abscheidegut und Fett zu
befreien.
Ein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeter Umgebung ist unzulässig.
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Freigabe des Herstellers erfolgten
– Um- oder Anbauten
– Verwendungen von nicht originalen Ersatzteilen
– Durchführungen von Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisierten Betrieben oder Personen
können zum Verlust der Gewährleistung führen.
Nachträgliche Erweiterungen von Kessel- Fettabscheideanlagen müssen durch den Kessel-Werkskundendienst
abgewickelt werden.
2.2 Personalauswahlund-qualikation
Personen, die Fettabscheideranlage bedienen und/oder montieren, müssen
– mindestenss 18 Jahre alt sein.
– für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult sein.
– die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und befolgen.
DerBetreiberentscheidetüberdieerforderlichenQualikationenfürdas
– Bedienpersonal
– Wartungspersonal
– Instandhaltungspersonal
DerBetreiberhatdafürSorgezutragen,dassnurqualiziertesPersonalamFettabscheidertätigwird.
QualiziertesPersonalsindPersonen,diedurchihreAusbildungundErfahrungsowieihrerKenntnisse
einschlägiger Bestimmungen, gültiger Normen und Unfallverhütungsvorschriften die jeweils erforderlichen
Tätigkeiten ausführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
2.3 Organisatorische Sicherheits-Maßnahmen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung ist stets an der Fettabscheideranlage verfügbar zu halten.