5-30°C) und dunkel lagern. Die Umgebung muss neutral sein (auf keinen Fall in
salzigen und/oder sauren Umgebungen einlagern). Scharfe Kanten, korrodierende
SubstanzenundanderenbeeinträchtigendeBedingungenvermeiden.
4 – KONTROLLEN UND ÜBERPRÜFUNGEN
Wirempfehlen,unbedingtdieKontrollenvorundnachdemGebrauchauszuführen,die
indenspezischenBetriebsanleitungenderAusrüstungbeschriebensind.Abgesehen
von strengeren Gesetzesauagen müssen die Prüfungen der Ausrüstungen in
KategorieIIIeinmaljährlichabdemerstenGebrauchvoneinersachkundigenPerson
ausgeführtwerden,dievomHerstellerausgebildetundbefugtwurde.DieResultateder
regelmäßigenKontrollenmüssenaufdenKontrolldatenblätternderAusrüstungoderin
dasentsprechendenRegistereingetragenwerden.
5 – STANDZEIT DER AUSRÜSTUNG
DieLebensdauerdermetallischenVorrichtungenisttheoretischunbegrenzt,während
diedertextilenProdukteundderSynthetik-undKunststoffprodukteauf10Jahreab
Produktionsdatumbegrenztist,vorausgesetzt,dass:
- dieBetriebsbedingungenPunkt1Ceinhalten,
- dieInstandhaltungundLagerunggemäßPunkt3erfolgen,
- dieResultatederKontrollenvorundnachdemGebrauchpositivwaren,
- dieAusrüstungkorrektbenutztwurdeund¼dermarkiertenLastnichtüberschritten
wurde.
EntfernenSieAusrüstungen,welchedieKontrollenvorundnachdemGebrauchoder
dieregelmäßigenKontrollennichtbestandenhaben.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Beruiche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden häug von einschlägigen
Landesgesetzen geregelt, die Einschränkungen nach sich ziehen können bzw.das
Tragen von PSA und die Vorbereitung von Sicherheitssystemen verlangen, deren
BestandteilediePSAsind.DerAnwenderistverpichtet,dieseGesetzezukennen,die
andereGrenzwertealsdievorsehenkönnen,dieindiesenAnleitungenzundensind.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung mit den zum Zeitpunkt
der Herstellung geltenden einschlägigen Auagen. Die Mängelgarantie ist auf die
Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen
Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung
bei Wettkämpfen, durch unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung
oder Lagerung usw.. Die Garantie verfällt bei Änderungen oder Manipulationen der
Ausrüstung.DieGültigkeitentsprichtdergesetzlichenGarantiedesLandes,indemdie
Ausrüstungverkauft wird,abdem Verkaufsdatumdurchden Hersteller.Nachdieser
FristkönnengegenüberdemHerstellerkeinerleiAnsprüchegeltendgemachtwerden.
JedeAnfragefüreineReparaturoderdasAuswechselnunterGarantiemussmitdem
Kaufbelegversehensein.WennderDefektanerkanntwird,dannverpichtetsichder
Hersteller zur Reparatur oder nach ihrem Dafürhalten zum Auswechseln oder zur
GeldrückgabederAusrüstung.DieHaftungdesHerstellersgehtinkeinemFallüber
denRechnungspreisderAusrüstunghinaus.
8 – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
MOUSE WORK (Abb. 1) ist eine persönliche Schutzausrüstung der Klasse II,
zertiziertnachEN397:2012+A1:2012undistvorallemzumSchutzdesAnwenders
vorfallendenGegenständen und vor daraus resultierenden Gehirnverletzungen und
Schädelbrüchenbestimmtundkannauchbei“sehrniedrigenTemperaturen”bis-30°C
verwendetwerden.
Wichtig:
- derHelmistsogebaut,dasserdieEnergie,welchevoneinemSchlagkommt,durch
VerformungoderZerstörungderHelmschaleund/oderBänderungabsorbiert:den
Helmauswechseln,auchwennkeinesichtbarenSchädenvorhandensind.
- Keine Veränderungen am Helm durchführen oder Farben, Lacke und Aufkleber
welchenichtvomHerstellergeliefertwurdenaufbringen,
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