Bildschirmarbeitsverordnung
DasGerätistnichtgeeignetfürdieVerwendungmitBildschirmgerätenamArbeitsplatzimSinnevon§2der
deutschenBildschirmarbeitsverordnung.
DasProduktistnichtfürdenEinsatzanBildschirmarbeitsplätzenimSinne§2der
Bildschirmarbeitsverordnunggeeignet.
HinweisezurelektromagnetischenVerträglichkeit
DiefolgendenInformationenbeziehensichaufdenLenovoThinkServerderfolgendenComputertypen:
1045,1046,1047und1048.
(FCC)-Richtlinie(FederalCommunicationsCommission)
DiesesGerätwurdegetestetundliegtgemäßTeil15derFCC-RegelninnerhalbderGrenzwertefür
digitaleGerätederKlasseA.DieseGrenzwertesinddafürgedacht,einenausreichendenSchutzgegen
Störungenzubieten,wenndasGerätimGewerbebereichbetriebenwird.DiesesGeräterzeugt,verwendet
undstrahltHochfrequenzenergieab.WerdenbeiderInstallationunddemBetriebdieAnweisungendes
Bedienungshandbuchsnichtbefolgt,könneneventuellHF-Kommunikationseinrichtungengestörtwerden.
DerBetriebdiesesGerätesineinemWohngebietkannStörungenverursachen;indiesemFallmussder
BenutzeraufeigeneKostensicherstellen,dassdieStörungenbeseitigtwerden.
OrdnungsgemäßabgeschirmteundgeerdeteKabelundSteckersindfürdieEinhaltungder
FCC-Emissionsgrenzwerteerforderlich.LenovoübernimmtkeineVerantwortungfürStörungenbeimRadio-
oderFernsehempfang,diedurchungeeigneteKabelundSteckerbzw.eigenmächtigeÄnderungenam
Gerätentstehen.DurcheigenmächtigeÄnderungenkanndieBerechtigungdesBenutzerszumBetrieb
desGeräteserlöschen.
DiesesGerätentsprichtTeil15derFCC-Regeln.DerBetriebunterliegtdenfolgendenzweiBedingungen:
(1)DiesesGerätdarfkeineStörungenverursachenund(2)mussgegenStörungenvonaußenabgeschirmt
sein,auchgegenStörungen,diedenBetriebbeeinträchtigenkönnen.
HinweisbezüglichderkanadischenBestimmungenfürKlasseA
DiesesdigitaleGerätderKlasseAentsprichtderkanadischenVorschriftICES-003.
CetappareilnumériquedelaclasseAestconformeàlanormeNMB-003duCanada.
SicherheitsanforderungenfürdenTelekommunikationsbereichinGroßbritannien
NoticetoCustomers
ThisapparatusisapprovedunderapprovalnumberNS/G/1234/J/100003forindirectconnectiontopublic
telecommunicationsystemsintheUnitedKingdom.
AnhangC.Bemerkungen135