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SICHERHEITSKONTROLLEN
1) In den folgenden Situationen ist die Kehrmaschine durch einen Fachtechniker auf den einwandfreien und
sicheren Betriebszustand überprüfen zu lassen:
• vor der Inbetriebsetzung
• nach Änderungen oder Reparaturen
• zudem sind sämtliche in der Tabelle “Regelmäßige Wartung und Überprüfung” angegebene Arbeiten
regelmäßig auszuführen.
2) Die Sicherheitsvorrichtungen sind alle 6 Monate auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen; die Inspektion
ist dem hierzu befugten Fachpersonal vorbehalten.Damit die volle Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvor-
richtungen gewährleistet ist, muß die Maschine alle 5 Jahre durch Fachpersonal überholt werden.
3) Der Maschinenführer muß die Kehrmaschine jährlich auf einwandfreien Zustand überprüfen. Hierbei ist
sicherzustellen, ob die Maschine den sicherheitstechnischen Regeln entspricht. Nach Abschluß dieser
Überholung ist auf der Maschine ein Schild zur Prüfbescheinigung anzubringen.
VORBEUGENDE REGELMÄSSIGE KONTROLL- UND WARTUNGSMASSNAHMEN
ALLE ... BETRIEBSSTUNDEN DURCHZUFÜHRENDE KONTROLLEN:
8 40 150 500 1500
1
BATTERIEWASSERSTAND PRÜFEN. X
2 KOHLEBÜRSTEN DES ANTRIEBSMOTORS PRÜFEN. X
3 KOHLEBÜRSTEN DEM MOTOR FÜR HAUPTBÜRSTE PRÜFEN X
4 KOHLEBÜRSTEN DEM MOTOR FÜR SEITENBÜRSTE PRÜFEN X
5 ÜBERPRÜFEN OB DIE HAUPTBÜRSTE FREI VON SEILEN UND DERGLEICHEN IST. X
6 STAUBFILTER PRÜFEN. X
7 STAUBFILTER ERSETZEN. X
8 DIE SPURBREITE DER SEITENBÜRSTE PRÜFEN. X
9RIEMENSPANNUNG PRÜFEN. X
DEUTSCH