SECM 12 B4
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Entsorgung
Werfen Sie das Gerät keines-
falls in den normalen Haus-
müll. Dieses Produkt unterliegt
der europäischen Richtlinie
2012/19/EU.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale Ent-
sorgungseinrichtung. Beachten Sie die aktuell gel-
tenden Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifelsfall
mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rech-
te werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original-Kassenbon gut auf.
Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikations-
fehler auf, wird das Produkt von uns – nach unse-
rer Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt.
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht
und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vor-
handene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.