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Ecolab 10240138 - Page 55

Ecolab 10240138
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Skinman Soft Protect FF
116032E 3 / 13
Nach Verschlucken
:
Mund ausslen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche
Betreuung aufsuchen.
Nach Einatmen
:
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Abschnitt 11 für weitere ausführlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und
Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
:
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
schmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Brandgefahr
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Sich vor sich ansammelnden mpfen, die explosive
Konzentrationen bilden können, ten. Dämpfe können sich in tief
liegenden Bereichen ansammeln.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
:
Abhängig von den Umständen der Verbrennung können die
Zersetzung-Produkte folgende Materialien beinhalten:
Kohlenstoffoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung
für die Brandbekämpfung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information
:
Zur hlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes schwasser
müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Alle ndquellen entfernen. Sicherstellen, daß nur ausgebildetes
Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Siehe
Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verscttung Spezialkleidung
betigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten
Materialien zu beachten.

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