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Ecolab 10240138 - Page 57

Ecolab 10240138
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Skinman Soft Protect FF
116032E 5 / 13
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Basis
Ethanol
64-17-5
AGW
200 ppm
380 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
DFG
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Y
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
berchtet zu werden
Myristyl Alcohol
112-72-1
AGW (Dampf und
Aerosole)
20 ppm
178 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
AGS
Ausschuss r Gefahrstoffe
11
Summe aus Dampf und Aerosolen.
Butanon
78-93-3
AGW
200 ppm
600 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
DFG
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
EU
Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt:
Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.)
H
Hautresorptiv
Y
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
berchtet zu werden
Glycerine
56-81-5
AGW (Einatembare
Fraktion)
200 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
DFG
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Y
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
berchtet zu werden
Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
Stoffname
CAS-Nr.
Zu überwachende Parameter
Probennahmezeitpunkt
Basis
Alkyl ketone
Proprietäre
Inhaltsstoffe
2-Butanon: 2 mg/l
(Urin)
Expositionsende, bzw.
Schichtende
TRGS 903
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Technische
Schutzmaßnahmen
:
Wirksame Absaugung. Konzentration in der Luft unter den
normalen Arbeitsplatzgrenzwerten halten.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen
:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor
Wiederverwendung waschen. Nach Gebrauch Gesicht, nde
und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Augen-/Gesichtsschutz (EN
166)
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Handschutz (EN 374)
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Haut- und Körperschutz (EN
14605)
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.

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