SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
117783E 3 / 13
siehe Abschnitt 11 für weitere ausführlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und
Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Brandgefahr
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive
Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in tief
liegenden Bereichen ansammeln.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Abhängig von den Umständen der Verbrennung können die
Zersetzung-Produkte folgende Materialien beinhalten:
Kohlenstoffoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung
für die Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser
müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle
geschultes Personal
Alle Zündquellen entfernen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt
7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung
benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten
Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser
verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Undichtigkeit