SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit
nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde,
Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in
Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen
Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser
wegspülen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt
eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in
Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren
Umgang
Von Feuer, Funken und heißen Oberflächen fernhalten. Vorsorge
zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen (diese
könnten organische Dämpfe entzünden). Behälter vorsichtig
öffnen, da Inhalt unter Druck stehen kann.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Kühl an einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Von Oxidationsmitteln fernhalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht
verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern
aufbewahren
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Händereinger/ Hautdesinfektion
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
AGW (Einatembare
Fraktion)
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des