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Ecolab 10240138 - Page 71

Ecolab 10240138
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
MANODES GP
117783E 4 / 13
beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit
nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde,
Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in
Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen
Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser
wegslen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt
einmmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in
Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren
Umgang
:
Von Feuer, Funken und heißen Oberflächen fernhalten. Vorsorge
zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen (diese
könnten organische Dämpfe entzünden). Behälter vorsichtig
öffnen, da Inhalt unter Druck stehen kann.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
:
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Kühl an einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Von Oxidationsmitteln fernhalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht
verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern
aufbewahren
Lagertemperatur
:
0 °C bis 25 °C
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en)
:
Händereinger/ Hautdesinfektion
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Basis
Ethanol
64-17-5
AGW
200 ppm
380 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
DFG
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Y
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
berchtet zu werden
Glycerine
56-81-5
AGW (Einatembare
Fraktion)
200 mg/m3
DE TRGS 900
Weitere Information
DFG
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Y
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des

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