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3.1. Plazieren von Meldern unter flachen Decken.
Nach VdS: 12 bis 14m Breite und Deckenabstand 0,3 bis 0,9 m bei flachen Dächern, Höhe bis 16m.
Es gelten folgende Mindestabstände für die Melderachsen:
Es sind die geltenden nationalen Vorschriften für die Projektierung von Brandmeldesystemen zu beachten.
In Zweifelsfällen sind die optimalen Melderpositionen durch Rauchversuche zu ermitteln.
Mindestabstand zwischen den Strahlachsen (m)
Entfernung zwischen Melder und Reflektor (m)