Pocket Series User Manual
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Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere
nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die
Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
4. Datenschutz-Hinweis:
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere
für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“:
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am