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1.6 Montage und Tausch von Anbauteilen und Zubehör
Anhänger und Kindersitze
Fahrradanhänger sollten mit speziellen Vorrichtungen an der Hinterradachse des Fahrrads befestigt werden.
Kindersitze und Anhänger mit Klemm-Montage an der Sattelstütze oder am Rahmen dürfen beim „Multistreet“ nicht
verwendet werden.
Gepäckträger
Gepäckträger dürfen nur an dafür vorgesehenen Befestigungspunkten angebracht werden.
Tausch von Komponenten
Bitte prüfe vor der Montage von Anbauteilen und Zubehör die Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers.
Das maximale Systemgewicht (siehe „1.9 Gewichtsgrenze“) darf auch mit montierten Anbauteilen und Zubehör nicht über-
schritten werden!
1.7 Gewährleistung und Garantie
Alle Infos zu Gewährleistung und Garantie findest du unter rosebikes.de/agb.
Wenn du Gewährleistungsansprüche an deinem Fahrrad oder einzelnen Komponenten geltend machen willst, musst du
das komplette Fahrrad einschicken und nicht nur defekte Komponenten. Nur so können wir prüfen, ob die Vorausset-
zungen der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche erfüllt sind.
1.8 Verschleißteile
Die in der folgenden Auflistung erwähnten Komponenten sollten regelmäßig kontrolliert und nach Bedarf getauscht
werden:
• Reifen und Schläuche
• Felgen
• Bremsscheiben und Bremsbeläge
• Lager (Steuersatz, Innenlager, Hinterbau-Lagerung, Nabenlager)
• Kette, Kassette und Ritzel
• Lenker und Vorbau
• Lenkerband und Griffe
• Sattel und Sattelstütze
• Fett, Schmierstoff, Hydrauliköl und Bremsflüssigkeit
• Schaltzüge und Zughüllen
• Federgabel und Hinterbaudämpfer
• Aufkleber und Lackierung
1.9 Gewichtsgrenze
ROSE Trekking- und Fitnessfahrräder sind für folgendes maximales Systemgewicht ausgelegt.
• Multistreet Fitness: 115 kg
• Multistreet Trekking: 130 kg
• Multisport Fitness: 115 kg
• Multisport Trekking: 130 kg
Das Systemgewicht addiert sich aus Fahrer, Fahrrad, Ausrüstung (Helm, Rucksack, Schuhe, Kleidung) und Gepäck.
1.10 Haftungsausschluss
Die in diesem Handbuch aufgeführten Tätigkeiten müssen von Personen mit ausreichendem Fachwissen durchgeführt
werden.
Der Anwender haftet für Schäden infolge von:
• Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (siehe „2.6 Bestimmungsgemäßer Gebrauch“)
• Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Bestimmungen
• Unsachgemäßer Montage, Reparatur und Wartung
• Verwendung nicht zugelassener Ersatz- und Zubehörteile
• Veränderung des Bauzustandes
Bei Zweifeln muss ein ausgebildeter Zweiradmechatroniker oder der ROSE Service hinzugezogen werden.