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Rose electronics MULTI SPORT - Sorgfaltspflicht des Fahrers; Sicherheit IM Öffentlichen Straßenverkehr

Rose electronics MULTI SPORT
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DE
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2.4 Sorgfaltspflicht des Fahrers
Die Anwendung dieser Bedienungsanleitung entbindet den Fahrer nicht von der Sorgfaltspflicht, das Fahrrad in betriebs-
sicherem Zustand zu halten. Bei Fragen muss unbedingt ein ausgebildeter Zweiradmechatroniker oder der ROSE Service
hinzugezogen werden.
2.5 Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr
GEFAHR
Unfallgefahr durch ungenügende Ausstattung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Die für Fahrräder vorgeschriebenen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr dienen in erster Linie der Sicht-
barkeit der Fahrradfahrer. Wirst du als Fahrradfahrer nicht oder zu spät erkannt, können Unfälle mit schweren Folgen
geschehen.
Dein Fahrrad muss mit allen länderspezifisch vorgeschriebenen Komponenten für den öffentlichen Straßenverkehr
ausgestattet sein!
Neben der Unfallgefahr kann die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Verhängung von Bußgeldern und Verlust des
Versicherungsschutzes führen.
Beachte bei Fahrten im Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Fahrten die dort geltenden gesetzlichen Anforde-
rungen.
Deutschland
In Deutschland werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung“ (StVZO) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung Besondere Hinweise
Weiße Frontleuchte
und weißer Reflektor
Front- und Rückleuchte sowie die Reflektoren müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit
oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Die Leuchten sowie
die Reflektoren müssen während ihres Betriebs fest angebracht und gegen unabsichtliches
Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.
Die Frontleuchte muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
werden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Rote Rückleuchte
und roter Reflektor
Pedalreflektor Beide Pedale müssen nach vorn und hinten wirkende, gelbe Reflektoren besitzen.
Speichenreflektor Am Vorder- und Hinterrad müssen jeweils zwei Speichenreflektoren angebracht werden. Alter-
native: Reifen mit Reflexstreifen oder Speichensticks an jeder Speiche.
Schweiz
In der Schweiz werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Verordnung über die techni-
schen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“ (VTS) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung Besondere Hinweise
Weiße oder hellgelbe
Frontleuchte
Front- und Rückleuchte können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Front- und Rückleuchte müssen sobald es die Sichtverhältnisse erfordern eingeschaltet werden
und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
Front- und Rückleuchte dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden und dürfen nicht
blinken.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Rote Rückleuchte
Weißer Reflektor Es müssen mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Reflektor mit einer
Leuchtfläche von mindestens 10 cm
2
fest angebracht sein. Die Reflektoren müssen nachts bei
guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Roter Reflektor
Pedalreflektor Die Pedale müssen vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5cm
2
tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.

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