DuoControlGarantie
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50020-00984 ∙ 00 ∙ 08/2022
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedingun-
gen des Gerätes (z�B� Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen)
sowie Anfahrtskosten des autorisierten Servicepartners oder Herstel-
lers können nicht als Garantieleistung anerkannt werden�
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlossen� Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt�
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Verbrauchers
gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland bleiben durch
die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt� In einzelnen Ländern
kann es Garantien geben, die durch die jeweiligen Fachhändler (Ver-
tragshändler, Truma Partner) ausgesprochen werden� Diese kann der
Verbraucher direkt über seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät ge-
kauft hat, abwickeln� Es gelten die Garantiebedingungen des Landes,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist�
Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
•
infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nachlässiger
oder nichtbestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts,
•
infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbetriebnah-
me entgegen der Gebrauchs- und Einbauanleitung,
•
infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen der
Gebrauchs- und Einbauanleitung, insbesondere bei Missachtung
von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen,
•
wenn Installationen, Reparaturen oder Eingrie von nicht autori-
sierten Partnern durchgeführt werden,
•
für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürlicher
Abnutzung, wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zu-
behörteilen versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind� Dies
gilt insbesondere im Fall einer vernetzten Steuerung des Geräts,