DuoControlSicherheit
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50020-00984 ∙ 00 ∙ 08/2022
Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht
als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1�1�3�1 und
1�1�3�2� e)�
Die Verwendung von Gasflaschen, die zu mehr als 80% gefüllt sind,
kann dazu führen, dass die Flüssigphase in Niederdruckteile eindringt,
empfindliche Teile beschädigt werden und gefährliches Gas austritt�
Gasflaschen zu nicht mehr als 80% befüllen�
Flüssiggas ist schwerer als Luft� Im Falle einer Undichtigkeit kann in
Bodennähe ein zündfähiges Gasgemisch entstehen�
Sicherstellen, dass der Gaskasten über eine ausreichende Boden-
belüftung verfügt, damit das Gas jederzeit entweichen kann�
Bei Gasgeruch oder Undichtigkeiten an der Gasanlage:
Keine elektrischen Geräte oder andere Zündquellen einschalten�
Das Flaschenventil schließen�
Die Gasanlage unmittelbar von einer Fachkraft überprüfen bzw�
reparieren lassen�
Das Flaschenventil in der Zwischenzeit nicht mehr önen�
2.1.4 Sicherer Betrieb
Der Gasdruckregler darf nicht niedriger als das Flaschenventil mon-
tiert sein, um zu verhindern, dass Gas in Flüssigphase in Niederdruck-
teile eindringt, empfindliche Teile beschädigt und zu gefährlichem
Gasaustritt führt�
Der Gasdruckregler enthält ein Überdruckventil (PRV), das dazu dient,
einen vorübergehenden Überdruck in der Gasanlage abzubauen� Das
heißt, Gas strömt kontrolliert aus�
Um gefährliche Gasansammlungen zu vermeiden, muss der
Gasdruckregler in einem gut belüfteten Raum installiert sein� Die
Belüftung muss immer gewährleistet sein� Belüftungsönungen
nicht verschließen�