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4 Standsicherheitsvorschriften
4.1 Allgemein
Zur Standsicherheit des Gerüstes sind Ausleger zuständig. Diese müssen jedoch je
nach Einsatzort (Innenbereich / Außenbereich) zusätzlich ballastiert werden.
4.2 Befestigung der Ballastierung
Der Anbringungsort und die Menge der Ballastgewichte sind abhängig von der Auf-
bauart und der Plattformhöhe des Gerüstes.
Für Fahrgerüste mit Auslegern müssen die Ballastgewichte mit Befesti-
gungs-Schellen verwendet werden. Die Ballastgewichte müssen möglichst weit un-
ten am Fußpunkt des Auslegers oder am Fußpunkt des Gerüsts befestigt werden.
4.3 Wartung, Instandhaltung, Lagerung und Reinigung
Das Reinigen kann mit Wasser und einem Zusatz von handelsüblichem Reinigungs-
mittel erfolgen. Bei Verschmutzung durch Farbe kann diese mit Terpentin entfernt
werden.
Reinigungsmittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen.
• Gebrauchte Reinigungsflüssigkeiten gemäß geltende Umweltschutzbestim-
mungen entsorgen.
Schmierung der beweglichen Teile
• Alle beweglichen Teile (Spindel, Lenkrollenlagerung, Verschlüsse) mit han-
delsüblichem Öl schmieren. Für den Einsatz im Winter dünnflüssiges Öl ver-
wenden.
• Mit Öl benetzte Putzlappen gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen
entsorgen.
WARNUNG
Sturzgefahr durch rutschige Trittflächen!
Schmieröl auf Trittflächen verursacht Stürze und Verletzungen.
Überschüssiges Öl abwischen.