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2 Aufbau
2.1 Sicherheitsbestimmungen
1. Nicht auf den Rahmen der Klappeinheit treten! Zum Besteigen des Gerüsts
ausschließlich Plattformen oder Sprossen bzw. Aufstiegshilfe benutzen.
2. Es dürfen nur unbeschädigte und fehlerfreie Originalteile des Gerüstsys-
tems des Herstellers, auf das sich die Prüfbescheinigung bezieht, verwen-
det werden.
Vor der Benutzung der Gerüste sämtliche Teile auf richtigen Zusammen-
bau und ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.
3. Das Aufbauen des Gerüstes ist nur lotrecht auf horizontal ebenem, ausrei-
chend tragfähigem Untergrund zulässig.
Gegebenenfalls lastverteilende Unterlagen verwenden. Die Fläche, auf der
das Gerüst verfahren wird, muss dessen Gewicht aufnehmen können.
4. Vor der Nutzung des Gerüsts die Rollenbremsen einrasten.
Vor dem Verfahren des Gerüsts die Rollenbremsen lösen.
5. Das Gerüst mit vier Auslegern sichern. Beim Aufbau an einer Wandseite
die Ausleger entsprechend schwenken, um ein Kippen zu verhindern.
Das Gerüst beim Aufbau in einer Ecke mit drei Auslegern sichern.
6. Verfahren des Gerüsts nur in Längs- oder Diagonalrichtung auf fester, ebe-
ner und hindernisfreier Aufstellfläche von Hand. Beim Verfahren darf die
normale Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Beim Verfah-
ren auf stromführende Leitungen achten.
7. Für die Standsicherheit, Errichtung und Benutzung der vorbezeichneten
Gerüste gelten die Vorschriften der EN 1004 „Fahrbare Arbeitsbühnen“.
8. Der Aufbau und die Benutzung der Gerüste darf nur durch Personen erfol-
gen, die mit dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut sind.
9. Die maximalen Plattformhöhen sind gemäß EN1004 auf 8 m Plattformhö-
he im Freien und auf 12 m in geschlossenen Räumen beschränkt.
10. Das Verwenden von Hebezeugen am Gerüst ist unzulässig.
11. Das Arbeiten auf der Arbeitsplattform ist nur mit vollständigem 3-teiligem
Seitenschutz, d. h. Geländerrahmen, Knieschutz und umlaufenden Bord-
brettern erlaubt. Bei den Zwischenplattformen kann auf Bordbretter ver-
zichtet werden.
12. Das Arbeiten auf mehreren Arbeitsplattformen gleichzeitig ist nicht er-
laubt.
13. Die zulässige Belastbarkeit des Gerüsts beträgt bei gleichmäßig verteilter
Last 2,0 kN/m² (gemäß EN 1004 - Gerüstgruppe 3).