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2.3 Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen mit dem Gerüst
Das Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten spannungsführenden Anlagen
darf unter Verwendung des Gerüstes nicht durchgeführt werden, wenn nicht
• der Anlagenteil freigeschaltet ist,
• der Anlagenteil gegen Wiedereinschalten gesichert ist,
• Spannungsfreiheit im Anlagenteil festgestellt ist,
• der Anlagenteil mittels Erdungsschiene kurzgeschlossen ist und
• der Anlagenteil gegen benachbarte spannungsführende Teile abgeschrankt ist.
2.4 Mitgeltende Sicherheitshinweise
Für die Prüfung, den Aufbau und die Nutzung des Gerüstes gelten die Bestimmun-
gen der DGUV Informationen 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit
Arbeits- und Schutzgerüsten“.
Für die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem Gerüst gelten die Bestim-
mungen der BGV C22 und der DGUV Information 203-044 „Einsatz von elektrischen
Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“.