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5.6 Umweltgerechte Entsorgung
Der folgende Abschnitt gilt für die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Ländern der
EU.
Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, die Altgeräte getrennt zu sammeln.
Elektro(nik)-Altgeräte dürfen gemäß EU-Richtlinie 2012/19/EU nicht gemeinsam mit dem Hausmüll
beseitigt werden. Dies wird angezeigt durch das untenstehende Symbol. Die getrennte Sammlung
ist Voraussetzung für Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten,
wodurch Ressourcen geschont werden.
Sie haben die Möglichkeit das Altgerät zur Entsorgung zum Hersteller zurückzuführen. Wenden Sie
sich dafür an die in Abschnitt 6 angegebene Herstelleradresse.
Sollten Sie die Altgeräte nicht zum Hersteller zurückführen, sind Sie selbst für die ordnungsgemä-
ße Entsorgung verantwortlich.
Wenden Sie sich dafür an ein entsprechend befugtes Entsorgungsunternehmen.
Bei Altgeräten, die aufgrund einer Verunreinigung während des Gebrauchs ein Risiko für die
menschliche Gesundheit oder Sicherheit darstellen, kann die Rücknahme abgelehnt werden.
Auch die Verpackung der Geräte kann zur Entsorgung zurückgeschickt werden.
Für das Löschen personenbezogener Daten auf den Altgeräten sind Sie als Endnutzer selbst ver-
antwortlich.
Rückgabe von Batterien:
Batterien, dürfen gemäß EU-Richtlinie nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Entnehmbare Akkus sind vor der Entsorgung zerstörungsfrei vom Gerät zu trennen.
Auf der Batterie oder dem Akku ist der Typ und das chemische System gekennzeichnet.
Pb Blei
Li-Ion Lithiumionen