Warenbeschickung und Preisauszeich-
nung
Beschicken des Möbels mit Ware
Aufbewahrungstemperatur am Thermometer
(16-1) prüfen.
Sobald das Möbel eine Aufbewahrungstemperatur
von ca.
(für die Beschickung mit verpackten
Fleisch- und Wurstwaren)*
(für die Beschickung mit Feinkost)
(für die Beschickung mit Molkereiproduk-
ten)
(für die Beschickung mit Obst und
Gemüse)
erreicht hat, kann es mit den entsprechenden
Waren beschickt werden.
Das Erreichen der vorgeschriebenen
Aufbewahrungstemperatur nach der Inbe-
triebnahme hängt von der Umgebungs-
temperatur ab. Sie wird ca. 1…2 Stunden
nach dem Inbetriebsetzen erreicht.
Warenraum mit entsprechenden Waren be-
schicken.
Lagern Sie in das Kühlmöbel keine unge-
kühlte Ware ein bzw. versuchen Sie nicht,
Waren im Möbel abzukühlen. Bezogen
auf die Warengruppen darf nur Ware mit
der nachstehenden Produkttemperatur
eingelagert werden:
Verpackte Fleisch- und Wurstwaren: +5 °C
oder kälter
Feinkostprodukte: +7 °C oder kälter
Verpackte Molkereiprodukte: +10 °C oder
kälter
Achten Sie darauf, daß zwischen der Wa-
re und der darüber befindlichen Auslage
eine freie Luftzirkulation möglich ist.
An den Auslagen sind für die Auszeichnung Preis-
schienenhalter (17-1) für 40-mm-Scannerpreis-
schienen aufgeklippt.
Eine Preisauszeichnung für die Bodenauslage ist
an der Oberkante der Sockelfront am Preisschie-
nenhalter (17-2) mit Hilfe einer 60-mm-Scanner-
preisschiene möglich.
* nur Optimer 46