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Checchi & Magli UNITRIUM - Anhebung; Transport; Vorschriften zur Sicherheit und Unfallverhütung

Checchi & Magli UNITRIUM
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23.0 - FURCHENSCHAR
Die Furchenschar kann leicht geöffnet werden, um den Reinigungszustand zu überprüfen. Hierzu wird
die Flügelschraube (Abb. 15.A) gelöst, die Schar (Abb. 15.B) wird nach vorne gedrückt, indem der Siche-
rheitshebel (Abb. 15.C) gedrückt wird und schließlich wird die Schar abgesenkt. Um die Schar wieder
zu schließen, wird sie in horizontale Position gebracht, nach hinten gedrückt und die Flügelschraube A
wird wieder gesperrt.
24.0 - RADSCHABER
Die Bodenhöhe kann über die Schrauben (Abb. 16.A) und die Drehung der Halterung (Abb. 16.B) ein-
gestellt werden.
Der Abstand von den Rädern kann über die Schrauben (Abb. 16.C) eingestellt werden.
25.0 - SETZABSTAND
REIHENABSTAND: mindestens 50 cm für Version mit einem Rahmen (Abb. 17)
ABSTAND ZWISCHEN DOPPELREIHEN: mindestens 25 cm für Version mit doppeltem Rahmen DT
(Abb. 18)
Der Reihenabstand wird eingestellt, wenn die Maschine am Traktor angehängt und das Hebewerk ab-
gesenkt ist.
Die Schrauben lösen (Abb.19.A) und die Einheit auf den gewünschten Abstand setzen, indem sie über
den Rahmen verschoben wird. Dabei keine metallischen Gegenstände verwenden; dies könnte die Kom-
ponenten schwer beschädigen,
25.1 PFLANZABSTAND
Die Schemata (Abb.20) zeigen die mit dem mitgelieferten Verhältnissen erreichbaren Abstände für die Ver-
sion mit 10 Setzbechern (Abb. 20.A) und für die Version mit 6/12 Setzbechern (Abb. 20.B). Jede Setzeinheit
ist mit einem Antrieb mit dem entsprechenden Getriebe mit Schnellkupplung ausgestattet (Abb.21.A).
26.0 - ANTRIEBSRÄDER (Abb. 22.B)
In der Arbeitsphase muss das Antriebsrad sich konstant griffi g auf dem Boden befi nden, um das Setz-
gerät anzutreiben. Über die Einstellvorrichtung (Abb.21.C) kann der Druck erhöht oder reduziert und der
Ausschlag eingestellt werden.
27.0 - TRAKTOR-FAHRSPUR
Die Fahrspuren, die die Traktorräder auf dem Boden hinterlassen, verdichten diesen nicht nur, sondern
bewirken auch eine Absenkung der Bodenfl äche. Die Setzung muß in einem Abstand von mindenstens
10-12 cm von der Fahrspur erfolgen (Abb. 22), was durch Einstellung des Reihenabstands oder der
Breite der Fahrspur des Traktors erzielbar ist.
28.0 - ZUBEHÖR
28.1 - REIHENZIEHER. Gemäß Abb. 23 anbringen und die Spitze des Ziehers (Abb. 23.A) auf den
gewünschten Abstand einstellen. Die Maschine muß hierbei ausgeschaltet sein; sicherstellen, daß sich
niemand im betreffenden Bereich aufhält.
Bei Montage dieses Teils vergrößern sich die Abmessungen der Maschine; bei der Fahrt ist daher beson-
dere Vorsicht geboten. Vor der Fahrt auf der Straße sind die Reihenzieher auszubauen.
28.2 - ZUSÄTZLICHER SITZ
Zur Beförderung eines zweiten Bedieners je Setzeinheit, nur im Falle eines Reihenabstands über 100
cm.
Gemäß Abb. 24 montieren.
28.3- BAUSATZ ZUSÄTZLICHER TRÄGER
Zur Anbringung eines zweiten Drehträgers je Setzeinheit, nur im Falle eines Reihenabstands über 120
cm.
Gemäß Abb. 25 montieren, erhöhte Seitenabmessungen beachten.
28.4 - VERTEILERVERLÄNGERUNG (Abb. 26.A)
Empfohlenes Zusatzteil für die Setzung von Pfl anzen mit sehr hohem Blattwerk (ca. 13-20 cm). Erleichtert
die Entladung der Pfl anze und reduziert eventuelle Verstopfungen aufgrund des verzögerten Falls der
Pfl anze aus dem Verteiler. Gemäß Abb. 26 montieren.
28.5- BECHERREDUZIEREINSATZ (Abb.26.B)
Empfohlen für das Setzen von Pfl anzen mit wenig entwickeltem Blattapparat und kleinem Wurzelballen.
Gewährleistet eine höhere Präzision bei der Arbeit.
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Checchi & Magli
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6.0 - ANHEBUNG
6.1 - Sicherstellen, daß die Hebevorrichtung, Haken, Seile, Ketten etc. die erforderliche
Tragfähigkeit aufweisen. (Siehe Gewichtsangabe auf dem Typenschild und in der Tabelle
Gewichte und Maße).
6.2 - Haken, Seile, Ketten, etc. an den drei angegebenen Stellen befestigen, die auf der Abbildung
3 mit dem graphischen Symbol “HAKEN” gekennzeichnet sind.
6.3 - Das Hebesystem langsam betätigen und vor der vollständigen Anhebung sicherstellen, daß kei-
ne versehentlichen Ausschwenkungen erfolgen und daß sich keine Dritten im Arbeitsbereich befi nden.
6.4 - Gebührenden Sicherheitsabstand einhalten und keinesfalls Bereiche betreten, in denen
die Maschine eventuell herunterfallen könnte.
7.0 - TRANSPORT
Sicherstellen, daß das zu verwendende Fahrzeug geeignete Tragkraft und Abmessungen aufweist und
alle weiteren, von der Straßenverkehrsordnung geforderten Eigenschaften aufweist.
Bei der Positionierung der Maschine vermeiden, daß diese aus dem Fahrzeug herausragt, und dieselbe
sicher mit Seilen oder anderem befestigen, um unkontrollierte Bewegungen zu vermeiden.
8.0 - VORSCHRIFTEN ZUR SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG
8.1 - Vor dem Beginn der Arbeiten sorgfältig alle Anweisungen, insbesondere jene,
die den persönlichen Schutz betreffen, durchlesen. Der Hersteller übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder aus der Nichtbeachtung
dieser Anleitungen entstehen.
Der Betreiber ist zudem gesetzlich verpfl ichtet, seine Angestellten und Mitarbeiter über die in
diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen zu informieren.
8.2 - Achten Sie auf die Gefahrensymbole in diesem Handbuch und an der Maschine.
8.3 - Eingriffe, Einstellungen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich bei abgeschaltetem
Motor, auf dem Boden aufgesetzter Maschine und blockiertem Traktor (angezogener Fe-
ststellbremse) ausgeführt werden.
8.4 - Die Maschine nur an einen Traktor von angemessener Zugkraft (siehe technische Daten des
jeweiligen Modells) und mit Hebewerk nach den einschlägigen Normen für Traktoren anhängen.
Das Höchstgewicht der Achse und das bewegliche Gesamtgewicht einhalten.
8.5 - Während der An- und Abkupplung der Maschine mit äußerster Vorsicht vorgehen, um Quet-
schungen zu vermeiden.
8.6 - Es ist strengstens untersagt, den Traktor ohne Führerschein zu fahren bzw. durch Personal
ohne Führerschein, unerfahrenes oder nicht gesundes Personal fahren zu lassen.
8.7 - Bei laufendem Traktor nie den Fahrersitz verlassen.
Vor dem Verlassen des Traktors Hebewerk absenken, Motor abschalten, die Feststellbremse betäti-
gen und den Zündschlüssel vom Armaturenbrett abziehen.
8.8 - Es ist zu beachten, daß Straßenlage, Lenkbarkeit und Bremsung durch eine aufgeladene oder
geschleppte Maschine beeinfl ußt werden.
8.9 - Beim Straßentransport sind die Vorschriften der im betreffenden Land gültigen Straßenve-
rkehrsordnung zu beachten.
8.10 - Beim Straßentransport mit angehobener Maschine den Steuerhebel des hydraulischen
Hebewerks in die Blockierposition legen.
8.11 - Die Bediener dürfen nur bei stillstehendem, blockiertem Traktor und auf dem Boden ausge-
setzter Maschine auf den Sitzen Platz nehmen und die Füße auf die Fußstützen setzen (Abb. 4,A).
Es ist strengstens untersagt, mit angehobenem Hebewerk und Bedienern an Bord auf der
Straße oder dem Arbeitsbereich zu fahren. Bei in Bewegung befi ndlicher und nicht am Boden
abgesetzter Maschine darf dieselbe nicht verlassen werden.
8.12 - Die Bewegungsorgane (Räder, Ketten, Verteiler etc.) sind durch Gehäuse geschützt, und wo
dies nicht möglich war, wurde genügend Freiraum gelassen, um ein Einquetschen zu vermeiden.
Keinesfalls dürfen weite, wehende Kleidungsstücke getragen werden, die sich während des
Betriebs in den Bewegungsteilen verfangen könnten, und allgemein sind letztere stets als potentielle
Gefahrenstellen zu betrachten.
8.13 - Die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen der Maschine dürfen nicht entfernt werden. Müssen
sie für Einstellungs- oder Wartungsarbeiten ausgebaut werden, so ist darauf zu achten, sie nach
dem Eingriff wieder anzubringen.
8.14 - Periodisch die Schutzvorrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen und erfor-
derlichenfalls ersetzen. Dabei nur Original-Ersatzteile verwenden, die beim Hersteller oder den
Vertragshändlern erhältlich sind.
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