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GO2 RH3 - Verhalten bei Störungen; Verwendungszweck; Bestimmungsgemäße Verwendung; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung

GO2 RH3
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60040-00325 ∙ 00 ∙ 08/2022
VerwendungszweckGO2 RH3
5DE
Die Funk-Fernbedienung unbedingt vor unbefugtem Zu-
griff sichern (dabei vor allem auf Kinder achten!)�
Allgemeine Hinweise zum Rangiersystem
Beim Aufbocken des Wohnwagens darf das Rangier-
system nicht als Auflagepunkt verwendet werden, da
dies zur Beschädigung der Antriebseinheit und des
Fahrzeugs führen kann�
Das Leergewicht des Fahrzeuges erhöht sich um das
Gewicht des Rangiersystems, dadurch verringert sich
die Nutzlast des Fahrzeuges�
Beim Beladen des Wohnwagens zulässiges Gesamt-
gewicht nicht überschreiten�
Das Rangiersystem kann je nach Wohnwagenge-
wicht Hindernisse ( z�B� Bordsteinkante) ab einer Höhe
von etwa 2cm nur noch mit Hilfsmitteln (z�B� Keilen)
überwinden�
Auffahrkeile dürfen maximal eine Steigung von 25%
(14°) besitzen! Ansonsten kann je nach Gewicht des
Fahrzeugs die Steigung nicht überwunden werden oder
das Reifenprofil beschädigt werden�
Abgestufte Auffahrkeile oder sogenannte Reifen-
schutzsysteme zur Vermeidung von Standplatten
haben oft stärkere Steigungen und sind für den Ge-
brauch mit einem Rangiersystem ungeeignet�
Empfindliche Gegenstände, wie Kameras, DVD-Spieler
usw�, dürfen nicht im Staukasten in der Nähe der
Steuerung oder der Motorkabel aufbewahrt werden�
Die starken elektromagnetischen Felder könnten diese
beschädigen�
2.4 Verhalten bei Störungen
NOT-AUS
Die rote Drucktaste (Bild) der Fernbedienung (AUS)
dient auch als „Not-Aus-Taste“�
Bei Auffälligkeiten, z�B� unkontrolliertem Verhalten
des Rangiersystems ist die rote Drucktaste sofort zu
betätigen�
3 Verwendungszweck
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der GO2 RH3 ist ein Rangiersystem, mit dem ein
Wohnwagen ohne Zuhilfenahme des Zugfahrzeuges
bewegt werden kann�
Der GO2 RH3 wurde für den Einsatz an einachsigen
Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu
1800kg konstruiert�
Das Rangieren des Wohnwagens mit dem Rangiersys-
tem darf nur auf Campingplätzen und Privatgelände
erfolgen�
3.2 Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Rangieren des Wohnwagens mit dem Rangiersys-
tem darf nicht auf öffentlichen Straßen erfolgen�
Das Rangiersystem darf nur für Wohnwagen verwendet
werden� Das Rangieren von anderen Anhängern, wie
Bootstrailer, Pferdeanhänger, Marktanhänger, Bauan-
hänger oder ähnlichen, ist untersagt�
3.3 Einbau, Ausbau, Umbau
Nur fachkundige und geschulte Personen
(Fachkräfte) dürfen unter Beachtung der Ein-
bau- und Gebrauchsanleitung und der aktu-
ellen, anerkannten Regeln der Technik das
Truma Produkt einbauen, reparieren und die
Funktionsprüfung durchführen� Fachkräfte sind Perso-
nen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und
Schulungen, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit den
Truma Produkten und den einschlägigen Normen die
notwendigen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen
und mögliche Gefahren erkennen können�
Für Nicht-Fachkräfte gilt:
Gerät nicht montieren, nicht an anderen Orten und
nicht in andere Fahrzeuge einbauen�
Gerät nicht ausbauen, nicht umbauen und nicht ei-
genmächtig reparieren�
Einbau-, Ausbau- oder Umbauarbeiten nur durch
Fachkräfte durchführen lassen�

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