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Speck pumpen Normblock - Sicherheitshinweise für den Betreiber;Bediener; Sicherheitshinweise für Wartung, Inspektion und Montage; Unzulässige Betriebsweisen; Hinweise zum Explosionsschutz

Speck pumpen Normblock
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Geltende Normen, Richtlinien und Gesetze
2.7 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Bauseitigen Berührungsschutz für heiße, kalte und bewegende Teile anbringen
und dessen Funktion prüfen.
Den Berührungsschutz während des Betriebs nicht entfernen.
Schutzausrüstung für Personal zur Verfügung stellen und verwenden.
Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördermedien (z. B. explosiv,
giftig, heiß) so abführen, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht. Hierzu geltende gesetzliche Bestimmungen einhalten.
Gefährdung durch elektrische Energie ausschließen (Einzelheiten hierzu siehe
landesspezifische Vorschriften und/oder örtliche Energieversorgungsunterneh-
men).
Wenn durch ein Abschalten der Pumpe keine Erhöhung des Gefahrenpotentials
droht, bei Installation des Pumpenaggregats ein NOT-HALT-Befehlsgerät in un-
mittelbarer Nähe von Pumpe/Pumpenaggregat vorsehen.
2.8 Sicherheitshinweise für Wartung, Inspektion und Montage
Umbauarbeiten oder Veränderungen der Pumpe sind nur nach Zustimmung des
Herstellers zulässig.
Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
Der Betreiber sorgt dafür, dass Wartung, Inspektion und Montage von autorisier-
tem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, welches sich durch ein-
gehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert.
Arbeiten an der Pumpe/Pumpenaggregat nur im Stillstand ausführen.
Das Pumpengehäuse muss Umgebungstemperatur angenommen haben.
Das Pumpengehäuse muss drucklos und entleert sein.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur Außerbetriebnah-
me des Pumpenaggregats unbedingt einhalten. (Kapitel 6.1.5 Seite 31) (Kapi-
tel 6.3 Seite 33)
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren.
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder anbringen bzw. in Funktion setzen. Vor Wiederinbetriebnahme die auf-
geführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten. (Kapitel 6.1 Seite 29)
2.9 Unzulässige Betriebsweisen
Niemals die Pumpe/Pumpenaggregat außerhalb der in der Auftragsdokumentation
sowie in der Betriebsanleitung angegebenen Grenzwerte betreiben.
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpe/Pumpenaggregats ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung gewährleistet. (Kapitel 2.3 Seite 7)
2.10 Hinweise zum Explosionsschutz
Die in diesem Kapitel aufgeführten Explosionsschutzhinweise sind bei Betrieb in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen zwingend zu beachten.
Es dürfen nur die Pumpen/Pumpenaggregate in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden, die eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und laut Daten-
blatt dafür ausgewiesen sind.
Für den Betrieb explosionsgeschützter Pumpenaggregate gemäß der EU-Richtlinie
2014/34/EU (ATEX) gelten besondere Bedingungen.
Hierzu die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser Be-
triebsanleitung und die nachfolgenden Kapitel besonders beachten, (Kapitel 2.10.1
!
GEFAHR
2 Sicherheit
Normblock
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