12-DE T75 DES
12 Konformitäts- und Einbauerklärung
Einbauerklärung nach EG-Richtlinie Maschinen
2006/42/EG
Einbauerklärung des Herstellers (Original)
für den Einbau einer unvollständigen Maschine im Sinne der
EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG,
Anhang II Teil 1 Abschnitt B
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete
unvollständige Maschine – soweit es vom Lieferumfang möglich
ist – den grundlegenden Anforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entspricht. Die unvollständige Maschine
ist nur in Verbindung mit den unten aufgeführten Torantrieben
zum Einbau in eine Toranlage bestimmt, um somit eine
vollständige Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie zu
bilden. Die Toranlage darf erst in Betrieb genommen werden,
wenn festgestellt wurde, dass die gesamte Anlage den
Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht und die
EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt. Ferner
erklären wir, dass die speziellen technischen Unterlagen für
diese unvollständige Maschine nach Anhang VII Teil B erstellt
wurden, und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen
den zuständigen einzelstaatlichen Stellen über unsere
Dokumentationsabteilung zu übermitteln.
Es wurde das in Anhang IX beschriebene
EG-Baumusterprüfverfahren durch die anerkannten Prüfstelle
TÜVNORDCERTGmbH (NB 0044), Langemarckstr.20,
45141Essen, durchgeführt.
EG-Baumusterprüfzertifikat 240-9006737-1-2
Produktmodell / Produkt: T75DES
Produkttyp: Torsteuerung
Baujahr ab: 01/2020
geeignet für Torantriebe: NovoShaft 5.24, 9.15, 9.20,
9.24, und 14.21
Eingehaltene Anforderungen der MRL 2006/42/EG, Anhang I
Teil 1:
• 1.2.1 Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen:
Sicherheitseingang J3.4/5: Kat2 / PLC
Sicherheitseingang J3.2: Kat2 / PLC
• 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5, 1.2.6, 1.5.1, 1.5.2, 1.7 (teilweise)
Angewandte harmonisierte Normen:
• EN 12445
• EN 12978:2003+A1:2009
• EN 13241:2003+A2:2016
• EN13849-1:2015
• EN 60335-1:2012
Sonstige angewandte technische Normen und Spezifikatio-
nen:
• EN12453:2017
Das Produkt darf erst in Betrieb genommen werden, wenn festge-
stellt wurde, dass die Toranlage den Bestimmungen der Maschi-
nenrichtlinie entspricht.
Hersteller und Name des Bevollmächtigten der technischen
Unterlagen:
Novoferm tormatic GmbH
Eisenhüttenweg 6
44145 Dortmund
Ort und Datum der Ausstellung:
Dortmund, den 15.01.2020
Dirk Gößling, Geschäftsführer
Konformitätserklärung nach Richtlinie 2014/53/EU
Das integrierte Funksystem entspricht der Richtlinie 2014/53/EU.
Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der fol-
genden Internetadresse verfügbar:
https://www.tormatic.de/dokumentation/
13 Überprüfung
Kraftbetätigte Tore müssen bei Inbetriebnahme und nach den
vom Hersteller in der Wartungsanleitung vorgegebenen Interval-
len und ggf. aufgrund nationaler Sonderregelungen (z. B.
ASRA1.7 „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Türen und To-
re“) von entsprechend qualifizierten Monteuren (Personen mit ge-
eigneter Ausbildung, qualifiziert durch Wissen und praktische Er-
fahrung) bzw. Sachkundigen geprüft bzw. gewartet werden. In
dem vorliegenden Prüfbuch müssen alle Wartungs- und Prüfar-
beiten dokumentiert werden. Es ist zusammen mit der Dokumen-
tation der Toranlage während der gesamten Nutzungsdauer vom
Betreiber sicher zu verwahren und ist diesem spätestens bei der
Inbetriebnahme durch den Monteur vollständig ausgefüllt zu über-
geben. (Für handbetätigte Tore empfehlen wir dies ebenfalls.) Die
Vorgaben aus der Dokumentation der Toranlage (Montage-, Be-
dienungs- und Wartungsanleitungen ect.) sind in jedem Fall zwin-
gend zu beachten.
Die Herstellergarantie erlischt bei nicht ordnungsgemäß durchge-
führter Prüfung / Wartung!
Änderungen an der Toranlage (sofern überhaupt zulässig) sind
ebenfalls zu dokumentieren.