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07/30/2020 TR - ECE - BA - DGB - 0039 - 14 Page 41 of 107
8.1.2.1 Messlänge in Schritten
Legt die Gesamtschrittzahl des Mess-Systems fest, bevor das Mess-System wieder
bei null beginnt.
Untergrenze 1 Schritt
Obergrenze 68 719 476 736 Schritte (36 Bit)
Default
Der tatsächlich einzugebende Obergrenzwert für die Messlänge in Schritten ist von
der Mess-System-Ausführung abhängig und kann nach untenstehender Formel
berechnet werden. Da der Wert „0“ bereits als Schritt gezählt wird, ist der Endwert =
Messlänge in Schritten – 1.
Messlänge in Schritten = Schritte pro Umdrehung * Anzahl der Umdrehungen
Zur Berechnung können die Parameter Schritte/Umdr. und Anzahl Umdrehungen
vom Typenschild des Mess-Systems abgelesen werden.
8.1.2.2 Umdrehungen Zähler / Umdrehungen Nenner
Diese beiden Parameter zusammen, legen die Anzahl der Umdrehungen fest, bevor
das Mess-System wieder bei null beginnt.
Da Kommazahlen nicht immer endlich (wie z.B. 3,4) sein müssen, sondern mit
unendlichen Nachkommastellen (z.B. 3,43535355358774...) behaftet sein können,
wird die Umdrehungszahl als Bruch eingegeben. Der Bruch darf jedoch nicht kleiner
als 0,5 sein.
Untergrenze Zähler 1
Obergrenze Zähler 256000
Default Zähler
Untergrenze Nenner 1
Obergrenze Nenner 16384
Default Nenner
Formel für Getriebeberechnung:
Messlänge in Schritten = Anzahl Schritte pro Umdrehung *
Anzahl Umdrehungen Zähler
Anzahl Umdrehungen Nenner