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Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Nichteinhaltung
folgender
Sicherheitshinweise kann zu körperlichen Verletzungen oder zu
Be-
schädigungen
der
Maschine
führen.
1. Die Maschine
darf
erst nach Kenntnisnahme
der
Betriebsanleitung und
nur
durch entsprechend unter-
wiesene Personen in Betrieb genommen werden.
2. Die Maschine darf nur ihrer Bestimmung gemäß
verwendet
werden.
3. Ein Betrieb
der
Maschine ohne die zugehörigen Schutzeinrichtungen ist nicht erlaubt.
4. Zum Einfädeln, zum Spulenwechsel, zum Austausch von Nähwerkzeugen (wie
z.
B. Nadel, Nähfuß,
Stichplatte, Stoffschieber, gegebenenfalls
Messer
und Schneidblock), zum Reinigen, zum Verlassen
des Arbeitsplatzes sowie zu Wartungsarbeiten Hauptschalter ausschalten oder Netzstecker ziehen.
Bei mechanisch betätigten Kupplungsmotoren
ohne
Betätigungssperre ist der Stillstand des Mo-
tors abzuwarten.
5.
Die allgemeinen Wartungsarbeiten dürfen
nur
von entsprechend unterwiesenen Personen in Überein-
stimmung
mit
der
Betriebsanleitung durchgeführt werden.
6. Reparatur-,
Umbau-
und Wartungsarbeiten
dürfen
nur
von Fachkräften bzw. entsprechend unterwiese-
nen Personen
ausgeführt
werden.
7. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an pneumatischen Einrichtungen ist die Maschine
vom pneuma-
tischen Versorgungsnetz zu trennen.
Ausnahmen
sind
nur bei Justierarbeiten und Funktionsprüfungen durch entsprechend unterwiesene
Fachkräfte
zulässig.
8. Arbeiten an
der
elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkr8tften oder entsprechend unter-
wiesenen
Personen durchgeführt werden.
9. Arbeiten an unter Spannung stehenden
Teilen und Einrichtungen sind nicht erlaubt.
Ausnahmen regelt die Vorschrift DIN VDE 0105.
10.
Umbauten
bzw
. Veränderungen
der
Maschine dürfen
nur
unter Beachtung
aller
Sicherheitsvorschrif-
ten vorgenommen werden.