16 – EVM
ANLEITUNGSHEFT FÜR GEBRAUCH UND WAR-
TUNG
BITTE SORGFALTIG AUFBEWAHREN
1.1 HERSTELLERDATEN
EBARA PUMPS EUROPE S.p.A.
Werksleitung
Firmensitz
Via Pacinotti, 32 Via Campo Sportivo, 30
36040 BRENDOLA (VI) ITALIA 38023 CLES (TN) ITALIA
Tel.: 0444/706811 Tel.: 0463/660411
Telefax: 0444/706950 Telefax: 0463/422782
Telex: 480536
1.2. DATEN DER ELEKTROPUMPE
Bezeichnung:
EVM-PUMPEN GEMÄSS ATEX 94/9/CE
Modell:
EVM
Baujahr:
SIEHE TYPENSCHILD DER ELEKTROPUMPE
Diese Gebrauchsanweisungen beziehen sich auf die
Installation, den Gebrauch und die Instandhaltung
der EVM-Pumpen (ohne Motor geliefert) und für den
Gebrauch an Orten, wo sich potentiell explosive At-
mosphären befinden.
Die Einheit aus Pumpe und Motor entsprict nur dann
den ATEX – Richtlinien, wenn sowohl die Pumpe als
auch der jeweilige Motor ATEX-zugelassen sind.
Bei fehlender ATEX-Zulassung darf das Aggregat ni-
cht in explosions-gefährdeten Bereichen eingesetzt
werden.
ZUR BEACHTUNG
Diese Anweisungen sind zusätzlich zu den im Ge-
brauchsanweisungshandbuch der betreffenden Pum-
pen aufgeführten Anweisungen zu beachten
Eine unkorrekte Installation kann Ursache von Ge-
fahrsituationen sein, daher kann die Pumpe nicht als
gebrauchsfähig an Orten mit einer Explosionsgefahr
1. IDENTIFIZIERUNGSDATEN DES
HERSTELLERS UND DER
ELEKTROPUMPE
betrachtet werden.
Die Montage unseres Produktes EVM muss nur von
genehmigtem Fachpersonal durchgeführt werden.
Das zur Montage und zur Instandhaltung zuständige
Personal muss notwendigerweise unterwiesen wer-
den und eine entsprechende Ausbildung in Sachen
potentiell explosiver Atmosphäre nachweisen kön-
nen.
Die Inbetriebnahme und die Instandhaltung müssen
die hierin folgenden angeführten Verbindungsanwei-
sungen, die Bestimmungen und die Vorschriften
befolgen.
Diese Vorschriften müssen dem Personal, das das
EVM-Produkt anwendet, bekanntgegeben und zur
Verfügung gestellt werde.
2. VORAUSSETZUNG Seite 16
3. INHALTSVERZEICHNIS Seite 16
4. INSTALLATION VON PUMPEN Seite 16
5. DATEN DES SCHILDES BEZÜGLICH
DER SICHERHEIT Seite 17
6. ERDVERBINDUNG Seite 18
7. INSTALLATION Seite 18
8. INSTANDHALTUNG UND REPARATUR Seite 20
9. ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG Seite 29
4.1.TAUGLICHKEIT DER PUMPE AM INSTALLA-
TIONSORT
Falls die Pumpe in Flächen mit Explosionsgefahr be-
nutzt werden sollte, muss überprüft werden, dass
diese tauglich für die Klassifikation des Ortes ist und
den Charakteristiken der brennbaren Stoffe, die in
der Anlage vorliegen, entspricht.
Die wesentlichen Sicherheitserfordernisse gegen das
Explosionsrisiko auf klassifizierten Flächen sind von
den europäischen Vorschriften 94/9/CE vom 23.
März 1994 (was die Vorrichtungen anbelangt) und
1999/92/CE vom 16. Dezember 1999 (was die anla-
gen anbelangt) festgelegt worden. Die Masstäbe für
die Klassifikation der Flächen mit Explosionsrisiko
werden von den Vorschriften EN 60079- 10 und EN
1127-1 festgelegt.
4.2.ORTE MIT ANWESENHEIT VON BRENNBAREN
GASEN, DÄMPFEN ODER DÜNSTEN
Aufgrund der technischen und gesetzlichen Anwei-
2. VORAUSSETZUNG
D
3. INHALTSVERZEICHNIS
4. INSTALLATION VON PUMPEN