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KRAUSE ProTec - 1 Allgemeines; Verantwortungsbereich des Betreibers

KRAUSE ProTec
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1. Allgemeines
Diese Anleitung beschreibt den Auf- und Abbau, sowie die Verwendung des mobilen
Alu-Arbeitsgerüstes. In dieser Anleitung sind wichtige Sicherheitshinweise angegeben.
Lesen Sie deshalb die Anleitung vor der Benutzung sorgfältig durch und machen Sie
sich mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut.
Der gewerbliche Nutzer darf Gerüste laut Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 2121,
Teil 1) nur von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abbauen lassen. Diese
Monteure müssen gemäß BetrSichV für diese Arbeiten eingewiesen sein. Sie müssen
von einer Befähigten Person für FahrGerüste beaufsichtigt werden. Das FahrGerüst ist
auch von einer Befähigten Person zu prüfen und zur Nutzung freizugeben. Weitere Ein-
zelheiten entnehmen Sie bitte der TRBS 2121.
Das FahrGerüst-System ist modular aufgebaut und kann mit verschiedenen Zubehör-
teilen ergänzt werden. Diese Anleitung beschreibt alle Module, also auch optional
erhältliche Zubehörteile, die in dem Lieferumfang Ihres Systems eventuell nicht
enthalten sind.
Für einige Anwendungsfälle ist es aus sicherheitstechnischen Aspekten jedoch not-
wendig, dass das System um diese Teile ergänzt wird (z.B. Ballastgewichte). Damit Sie
entscheiden können, wann diese Zubehörteile notwendig sind, lesen Sie bitte auch
diese Abschnitte der Anleitung.
Sollten sich noch Fragen zum Auf- und Abbau oder zur Verwendung des Arbeits-
gerüstes ergeben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten. Wir behalten uns
technische Änderungen an dem mobilen Arbeitsgerüst vor.
Für Druckfehler dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung übernehmen wir keine
Haftung.
1.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
Der Betreiber des Arbeitsgerüstes muss in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen
dass:
diese Aufbau- und Verwendungsanleitung bei jeder Benutzung sowie Auf-, Ab- und
Umbau mitzuführen ist.
das Betreiberpersonal über den Inhalt und die Sicherheits- und Gefahrenhinweise
dieser Anleitung informiert ist und die Hinweise und Vorschriften in allen Einzelheiten
befolgt werden.
nationale, regionale und örtliche Vorschriften für den Betrieb des Arbeitsgerüstes
beachtet werden.

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