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3.4 Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen mit dem
beschriebenen Gerüst
Vor dem Arbeiten an elektrischen Anlagen mit einem FahrGerüst ist darauf zu achten,
dass
– die Anlage freigeschaltet ist
– die Anlage gegen Wiedereinschalten gesichert ist
– Spannungsfreiheit festgestellt wurde
– die Anlage geerdet und kurzgeschlossen ist
– benachbarte unter Spannung stehende Teile abgedeckt oder abgeschrankt sind
3.5 Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei Arbeiten an elektrischen Freileitungen mit dem beschriebenen Gerüst, sind unten
aufgeführte Sicherheitsabstände einzuhalten. Die Sicherheitsabstände sind so gewählt,
dass es beim Ausschwingen von Leitungsseilen nicht zu Berührungen kommt und die
arbeitende Person mit evtl. festgehaltenen Gegenständen genug Bewegungsfreiraum
hat. Sicherheitsabstände nach VDE 0105-100.
Sicherheitsabstand 1 m bei einer Nennspannung von bis zu 1000 V
Sicherheitsabstand 3 m bei einer Nennspannung von über 1 kV bis 110 kV
Sicherheitsabstand 4 m bei einer Nennspannung von über 110 kV bis 220 kV
Sicherheitsabstand 5 m bei einer Nennspannung von über 200 kV bis 380 kV
Falls die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, sind Freileitungen nach
Absprache mit den Betreibern od. Eigentümern spannungsfrei zu schalten und gegen
Wiedereinschalten zu sichern.
3.6 Mitgeltende Sicherheitshinweise
(nur für Deutschland gültig)
Für den Aufbau, die Prüfung und die Nutzung des hier beschriebenen Gerüstes gelten
ebenfalls die Bestimmungen der
– DGUV-Information 201-011 (bisher BGI 663) „Handlungsanleitung für den Umgang
mit Arbeits- und Schutzgerüsten“.
– DGUV-Information 201-047 (bisher BGI 5101) „Gerüstbauarbeiten“.
Für die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem hier beschriebenen Gerüst
gelten die Empfehlungen der DGUV-Information 201-047 (bisher BGI 5101) und
DGUV-Informa tion 203-004 (bisher BGI 594) „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln
bei erhöhter elektrischer Gefährdung“.