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– Das Springen auf der Belagbühne ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten.
– Ein Einsatz des Gerüstes ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig.
Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst abzubauen oder in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern.
Das Überschreiten der Windstärke 6 ist z.B. an einer spürbaren Hemmung beim
Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend
aus Geländerstreben, Zwischenholmen und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen.
Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen,
kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das FahrGerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen
unbefugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Traversen und Ballastgewichte, so wie Ausleger und Stabilisierungs-Sets sind
entsprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist
unbedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die
Arbeitsplattform nicht zu überlasten.
– Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig. Das Gerüst darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden
um auf andere Konstruktionen zu gelangen.
3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren des Gerüstes
– Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem Arbeitsgerüst
befinden.
– Das Arbeitsgerüst darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier
Aufstellfläche verfahren werden.
– Das Verfahren des Gerüstes unter Zuhilfenahme von anderen Fahrzeugen jeglicher
Art ist verboten.
– Beim Verfahren darf die normale Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
– Das Verfahren darf nur in Längs- oder Diagonalrichtung erfolgen.
– Die Fläche, auf der verfahren wird, muss das Gewicht des Gerüstes aufnehmen
können.
– Das Anheben oder Anhängen des Gerüstes ist verboten.
– Das Verfahren des Gerüstes darf nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) erfolgen.
– Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehr-
ungen gegen unbeabsichtigtes Wegrollen ergriffen worden sind, z.B. durch Nieder-
drücken der Feststellbremsen.