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KRAUSE ProTec - Nicht Bestimmungsgemäßer Gebrauch; 3 Sicherheitsbestimmungen; Geltende Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung

KRAUSE ProTec
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3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die
Nutzung
Der Auf- und Abbau und die Nutzung darf nur durch Personen erfolgen, die mit
der vorliegenden Anleitung vertraut sind.
Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen,
die das Gewicht des Gerüstes aufnehmen können, erfolgen.
Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems verwendet werden.
Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel gesi-
chert werden und sämtliche Gerüstbauteile müssen auf richtigen Zusammenbau und
Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Es darf jeweils nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden.
3. Sicherheitsbestimmungen
3.1 Geltende Vorschriften
Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung des Arbeitsgerüstes
gelten die Vorschriften der EN 1004.
2.2 Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Arbeitsgerüst darf nur für den unter 2.1 angegebenen bestimmungsgemäßen
Gebrauch eingesetzt werden. Eine Abweichung davon gilt als nicht bestimmungsmäßi-
ge Verwendung im Sinne des ProdSG (Produktsicherheitsgesetz vom 08.11.2011).
Dies gilt ebenfalls für die Missachtung der in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
aufgeführten Normen und Richtlinien. Nicht bestimmungsgemäß ist unter anderem:
Das Anbringen von Überbrückungen zwischen FahrGerüst und einem Gebäude oder
einer anderen Konstruktion.
Das Verbinden mehrerer FahrGerüste zu einem Flächen-, Raum- oder Traggerüst.
Die Nutzung als Treppenturm zum Aufstieg auf andere Gerüste.
Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen.
Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
getroffen wurden und das Gerüst ordnungsgemäß entsprechend der Aufbau- und Ver-
wendungsanleitung errichtet wurde. Das Gerüst ist gegebenenfalls mit Ballast oder mit
Auslegern gegen Kippen zu sichern.

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