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2.5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüs-
tung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFTUNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoen.
Atemschutzgeräte wie z.B. Pressluftatmer müssen eingesetzt werden, wenn ein
Sauerstogehalt von über 17% in der Umgebungsluft nicht garantiert werden kann
und/oder ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoe in der
Umgebungsluft nicht ausgeschlossen werde kann.
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur von speziell geschultem
Personal getragen werden.
ATEMSCHUTZGERÄT, UMLUFTUNABHÄNGIG
Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und ähnlichen Stoen.
Umluftabhängige Atemschutzgeräte müssen eingesetzt werden, wenn ein Über-
schreiten der zulässigen Grenzwerte schädlicher Stoe in der Umgebungsluft
nicht ausgeschlossen werden kann.
Umluftabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur bei einem garantierten Sauersto-
gehalt in der Atemluft von über 17% eingesetzt werden.
SCHUTZBRILLE
Schutz vor umherfliegenden Teilen und Tropfen.
HANDSCHUHE, CHEMISCH RESISTENT
Schutz der Hände vor aggressiven Substanzen. Es ist auf Dichtigkeit der Hands-
chuhe acht zu geben. Nach Gebrauch Handschuhe fachgerecht entsorgen.
SCHUTZHANDSCHUHE
Schutz der Hände vor mechanischen Einflüssen und heißen Oberflächen.
GEHÖRSCHUTZ TRAGEN
Schützt das Gehör vor zu lauten Geräuschen und beugt Schalltraumata vor.