3.5. Besondere Gefährdung durch Schweißarbeiten
In Feuer und explosionsgefährdeten Räumen darf nicht geschweißt werden, hier
gelten besondere Vorschriften.
An Behältern, in denen Gase, Treibstoff, Öle Farbstoffe oder dgl. gelagert
werden, dürfen, auch wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden, da durch Rückstände Explosionsgefahr
besteht.
Schweißverbindungen, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind und
unbedingte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, dürfen nur von
besonders ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt werden.
Beispielsweise Druckkessel, Laufschienen, Anhängerkupplungen,
Fahrzeugrahmen, tragende Konstruktionen.