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Gewährleistung
GEWÄHRLEISTUNG
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von
max. 2 Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf
die Behebung von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Artikels
beschränkt. Unsere Gewährleistung ist für Sie kostenlos. Die Gewährleistung gilt
nur für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des Kaufnach-
weises mit Angabe des Kaufdatums für ein Jahr. Die Gewährleistung gilt nicht,
wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren
Kundendienst und umfasst:
• Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ausgetauschte Bauteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der
Kaufquittung ist der Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpichtet sich, den gekauften Artikel zu keinem anderen, als in der
Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsge-
mäße Verwendung).
4. Wenn das Kinder Lernlaufrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile ver-
ändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang
mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner er-
lischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung
des Artikels (Bedienungsanleitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an
anerkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstelleranga-
ben entstehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung
usw., die die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
• Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benut-
zers, den Schaden selbst zu beheben.
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
– Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase,
mangelnde Pege, ungeeignete Pegemittel usw. entstanden sind.
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