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BIGREP STUDIO - Betreiberpflichten

BIGREP STUDIO
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2 Sicherheit BigRep STUDIO
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Gefahr durch Hindernisse im Kopfbereich
Gefahr durch bewegende Teile
Gefahr durch unkontrollierte Bewegung
2.3. Betreiberpflichten
Betreiber ist diejenige Person, die die Maschine zu gewerblichen oder wirtscha -
lichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung überlässt und da-
mit während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für den Schutz
des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Pflichten des Betreibers:
Sicherstellen, dass nur geschultes und qualifiziertes Personal die Maschine
bedient.
Geltende Arbeitsschutzbedingungen kennen und einhalten.
Notwendige Schutzausrüstung bereitstellen.
Betriebsanleitung zugänglich machen und dafür sorgen, dass alle Bedie-
ner des Geräts die Anleitung gelesen haben.
Schutzeinrichtungen des Gerätes (zum Beispiel Not-Halt-Schalter) regel-
mäßig prüfen.
Vorgeschriebenen Freiraum um Drucker sicherstellen.
Drucker regelmäßig auf Defekte kontrollieren.
Vor jedem Druckvorgang sicherstellen, dass das Gerät frei von Gegenstän-
den und unzugänglich für unautorisierte Personen ist.
Betreibern, die diese Pflichten nicht erfüllen, ist der Betrieb des Druckers unter-
sagt!
VORSICHT – Stoßgefahr
Warnung vor Stoßverletzungen bei Arbeiten am Drucker!
WARNUNG – Quetschgefahr
Nicht in die laufende Maschine greifen. Vergewissern Sie sich, dass der Druck-
vorgang unterbrochen oder gestoppt ist, bevor Sie im Drucker arbeiten.
WARNUNG – Quetschgefahr
Nach dem Einschalten der Maschine können unkontrollierte Bewegungen
au reten. Warten Sie 30 Sekunden nach dem Einschalten und greifen Sie
nicht in das Innere des Druckers.

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