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6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen. D. h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla
-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe
-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpicht gibt,
wird diese angegeben.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
FLYER E-MTBs sind nicht für den Ein-
satz auf der Strasse konzipiert und aus-
gestattet.
7. Bestimmungs-
gemässer Gebrauch
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht FLYER +
Gewicht Akku + Gewicht Gepäck
1. FLYER sind für den Transport oder
die Fortbewegung einer einzelnen
Person ausgelegt. Das Mitführen ei
-
ner zweiten Person ist nicht erlaubt.
2. Sie dürfen keine Anhänger, Gepäck
-
träger oder Kindersitze verwenden.
Die Lagerungen und Befestigungen
sind nicht für die dann auftretenden
Kräfte ausgelegt.
Die FLYER Goroc, Uproc3 und Uproc6 sind für
den Einsatz auf befestigtem Untergrund und im
Gelände geeignet. Wenn Sie Ihr FLYER E-MTB
für das Fahren auf öffentlichen Strassen nutzen
wollen, müssen Sie es vorher entsprechend
den Vorgaben der jeweiligen nationalen Gesetz-
gebung ausstatten.
Ihr FLYER Goroc gehört zum Typ1 MTB.
Für Ihr FLYER Goroc gilt, dass dieses E-MTB
in mittelschwerem Gelände wie z.B. Feldwegen,
Trails und Cross Country-Kursen eingesetzt
werden darf. Es dürfen kleine Hindernisse wie
Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren werden.
Entsprechende Schutzausrüstung (geeigneter
Helm, Handschuhe) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge
-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da
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raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün
-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemässe Beseitigung von Mängeln
Ihr FLYER Goroc ist nicht für Extrembelastungen,
wie z.B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie Wettbewerbsveranstaltungen,
Trickfahrten oder Kunstsprungguren, ausgelegt.
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen.